Grundstückswert (Auskunft erhalten)
Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.).
Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Richtwerte für unbebaute Grundstücke werden als Bodenrichtwerte jährlich vom Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlicht (vergleiche Bodenrichtwertkarte - Auskunft erhalten).
Gebührenrahmen
- Es können Gebühren anfallen
Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens ist gebührenpflichtig nach Ziffer 5.1 Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen zur Bewertung eines bebauten Grundstücks
Allgemein:
- Angaben über in den letzten Jahren durchgeführte wesentliche Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen
- Angaben über eventuell bestehende Baumängel/Bauschäden
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (sofern vorhanden)
- Wohn- und Nutzflächenberechnung (sofern vorhanden)
- Baugenehmigungsunterlagen (sofern vorhanden)
- Energieausweis (sofern vorhanden)
Wenn keine Eigennutzung vorliegt:
- Mieterliste mit Mieteinnahmen, Mietvertragslaufzeit und Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
- Aufstellung der nicht umlagefähigen Betriebskosten
Wenn Wohnungs- oder Teileigentum vorliegt:
- Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan
- Angaben zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage
Die Bodenrichtwerte können im Internet über www.boris.nrw.de kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden.
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hausnummer) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags erforderlich.
Wenn Sie nicht Eigentümer/in des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers, Erbschein etc.). Zusätzlich ist die datenschutzrechtliche Einwilligung abzugeben.
Prozess
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hausnummer) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags erforderlich.
Entsprechende Formulare und weitere Hinweise sind abrufbar auf der
Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld.
Bearbeitungsdauer
- 4 Monate (bis 5 Monate)
Verantwortlichkeit
gutachterausschuss@krefeld.de