Familie & Kind

Heirat: Anmeldung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

    • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

    • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

  • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

    • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

    • Minderjährige können keine Ehe schließen.

  • Ehe zwischen Verwandten

    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

  • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Gebührenrahmen

  • Anmeldung der Ehe: 50,00 €
  • Anmeldung bei Auslandsbeteiligung: 75,00 €

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Eheschließungen können grundsätzlich montags, dienstags und freitags vormittags vorgenommen werden.

Fristen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Prozess

Schritt für Schritt zur Eheschließung:

1. Sie benötigen nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe, falls Sie

  • beide in Krefeld geboren sind,
  • beide in Krefeld wohnen,
  • beide noch ledig sind, also noch nicht verheiratet waren,
  • beide volljährig sind und
  • beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Falls Sie nicht in Krefeld geboren sind, benötigen Sie zusätzlich eine
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt
Falls Sie nicht in Krefeld wohnen, benötigen Sie zusätzlich eine
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand
Falls Sie geschieden oder verwitwet sind und die Ehe nicht in Krefeld geschlossen wurde, benötigen Sie zusätzlich
  • eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • und entweder das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • oder die Sterbeurkunde.
Falls Sie in einer Lebenspartnerschaft leben, die nicht in Krefeld begründet wurde und diese in eine Ehe umwandeln lassen möchten, benötigen Sie zusätzlich eine
  • aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind Urkunden in internationaler Ausfertigung oder mit beglaubigter Übersetzung einzureichen.

2. Hier den Antrag zur schriftlichen Eheanmeldung online ausfüllen und anschließend ausdrucken.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Antrag. Grundsätzlich sind Urkunden als Original und Ausweise als Kopie beizufügen. Anschließend beschriften Sie den Umschlag mit „Standesamt" und werfen ihn in den Nachtbriefkasten ein:

Rathaus Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

3. Ihre Anmeldung wird bearbeitet.

Sollten Ihre Wunschtermine nicht möglich sein, nehmen die Standesbeamten Kontakt mit Ihnen auf. Zum Abschluss sendet Ihnen das Standesamt Ihre Unterlagen mit einer Terminbestätigung nach Hause. Ihre originalen Urkunden erhalten Sie persönlich am Tage der Eheschließung ausgehändigt.

FAQ

Kann die Eheschließung in einer anderen Stadt stattfinden?

Ihre Eheschließung ist auch in einer anderen Stadt möglich. Dafür muss die Anmeldung im Standesamt des Wohnsitzes erfolgen. Nach Bestätigung der Ehefähigkeit, werden die Daten an das Standesamt der jeweiligen Stadt übermittelt.

Kontaktinformationen

Eheanmeldungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Verantwortlichkeit

Heirat 0 21 51 / 86-0
heiraten@krefeld.de

Rheinstraße 138, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag - Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

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