Familie & Kind

Heirat: Im Ausland

Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

Eine Verpflichtung, die Ehe in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.

Als Nachweis über die im Ausland geschlossenen Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie auf der Internetseite des Justizportals Nordrhein-Westfalen oder telefonisch unter 02 11 / 4 97 11 45 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Die gleichen Möglichkeiten haben Lebenspartner nach Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Fristen

  • Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an.
  • Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
  • Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

Prozess

Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. 

Die Nachbeurkundung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Schicken Sie einfach eine E-Mail an heiraten@krefeld.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und teilen mit, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.


Verantwortlichkeit

Heirat 0 21 51 / 86-0
heiraten@krefeld.de

Rheinstraße 138, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag - Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

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