Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - Bezirkssozialarbeit
Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung bietet im Rahmen der Bezirkssozialarbeit Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Familien und Alleinerziehenden bei sozialen Problemen, in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung sowie bei der Verselbständigung.
Aufgaben im Rahmen der Bezirkssozialarbeit:
- allgemeine Beratung in allen erzieherischen Fragen und bei familiären Konflikten
- Beratung bei Partnerschaftsproblemen, Trennung und Scheidung
- Beratung bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
- Stellungnahmen für das Familiengericht
- Klärung von Krisensituationen in Familien
- Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Fällen von Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigung, Verletzung der Aufsichtspflicht, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch
- Aufgaben nach dem Gewaltschutzgesetz durch Beratung und Vermittlung von Unterstützung für Familienmitglieder, die von häuslicher Gewalt betroffenen sind
Aufgaben im Rahmen der Hilfen zur Erziehung:
Klärung und Vermittlung von
- familienunterstützenden Hilfen für Familien und Alleinerziehende bei erzieherischen Problemen, Überforderung, Ausfall oder Krankheit des betreuenden Elternteils
- familienersetzenden Hilfen in Heimen, Pflegefamilien, Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen
- Hilfen für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind
- Hilfen für junge Volljährige
- gemeinsamen Wohnformen für Mütter und Kinder beziehungsweise Väter und Kinder
Zuständigkeiten:
Die Bezirkssozialarbeit ist nach Stadtteilen organisiert. Zuständigkeiten und Adressen der Bezirksgruppen erfahren Sie im Geschäftszimmer der Abteilung.
Weiterführende Informationen
Verantwortlichkeit
familienberatung@krefeld.de