Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
Die "Hilfe für junge Volljährige" beinhaltet unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind. Sofern das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann in begründeten Einzelfällen eine Nachbetreuung als Fortsetzungshilfe gewährt werden.
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.
Benötigte Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person ist zwischen 18 und 21 Jahre alt.
- Es liegen mangelnde Kompetenzen zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung vor.
- Wenn die Persönlichkeitsentwicklung gefährdet erscheint oder erzieherischer Bedarf besteht, können auch junge Erwachsene, die vor Ihrem 18. Geburtstag keine Leistungen bekommen haben, die Hilfe erhalten. Zu den Gefährdungen zählen unter anderem seelische Behinderungen, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot und Familienprobleme.
Rechtsgrundlagen
Verantwortlichkeit
familienberatung@krefeld.de