Hilfen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
Grundlage für die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten für das Land Nordrhein-Westfalen (Psych.KG NRW) sowie das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst für das Land Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) mit vorsorgender und nachsorgender Hilfe für psychisch kranke Menschen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Unterstützung bei Problemen mit stoffgebundenen (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen) und verhaltensbezogenen (spielen, Internet, kaufen) Abhängigkeitserkrankungen an:
- Informations- und Beratungsgespräche mit Betroffenen und Bezugspersonen
- Vermittlung in Entgiftungen sowie teilstationäre oder vollstationäre Entwöhnungsbehandlungen
- Anregung von rechtlichen Betreuungen
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Vermittlung ambulanter Dienste
- ambulante Rehabilitation Sucht
- Psychosoziale Betreuung
- Präventionsangebote für Schulen, VHS, Vereine, Jugendeinrichtungen und weiteren Institutionen
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Telefonische Erreichbarkeit Sozialpsychiatrischer Dienst SPDI:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9.00 bis 10.00 Uhr
Telefon: 0 21 51 / 86-3529
Verantwortlichkeit
gesundheitsamt@krefeld.de