Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - soll den Lebensunterhalt für Menschen bis zum 65. Lebensjahr finanziell sichern, die länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.
Dies gilt jedoch nur für Personen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind und Arbeitslosengeld II beanspruchen können. Leistungsberechtigte im Sinne des Sozialgesetzbuches II sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Im Haushalt lebende Angehörige der Bedarfsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Sozialhilfe
- Personalausweis oder Pass
- Schwerbehindertenausweis
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
- vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
- aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
- Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ
- Einstellungsbescheid des Jobcenters und Gutachten über die Erwerbsminderung, falls bisher von dort Leistungen bezogen werden
- Bestallungsurkunde, gilt nur für Betreuer
- Gegebenenfalls Rentenbescheid
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Höhe der Sozialhilfeleistungen
Ab 01.01.2024 gelten folgende monatliche Regelsätze
- Alleinstehende oder alleinerziehende Personen 563,00 Euro
- Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 506,00 Euro
- Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 451,00 Euro
- Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 506,00 Euro
- Angehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357,00 Euro
- Angehörige ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390,00 Euro
- Angehörige ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 471,00 Euro
Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
- Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden oder
- formlos durch einen Anruf, per E-Mail an hzl-sozialhilfe@krefeld.de oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Kontaktinformationen
Telefonische Sprechzeiten
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson an.
Zuständigkeit | Ansprechpartner | Telefon |
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Abteilungsleitung | Herr Hübing | 0 21 51 / 86-2950 |
Sachgebietsleitung | Frau Gallwitz | 0 21 51 / 86-3026 |
G, H, I, Z | Frau Gunkel | 0 21 51 / 86-3022 |
B, D, E, J, N, Q, R, T, U | Herr Gnass | 0 21 51 / 86-2982 |
C, F, K, L, V, W, Y | Frau Buschfort | 0 21 51 / 86-3016 |
A, M, O, P, S | Frau Klemm | 0 21 51 / 86-2963 |
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
hzl-sozialhilfe@krefeld.de