Hilfen zur Erziehung: Beratung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem:
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- Betreuungshelfer
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Eingangsberatung im Familienberatungszentrum.
Benötigte Unterlagen
- gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
- Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden
Rechtsgrundlagen
Verantwortlichkeit
familienberatung@krefeld.de