Arbeit & Ruhestand

Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Wenn Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und nicht aus eigener Kraft die Schwierigkeiten überwinden können, kann eventuell Sozialhilfe gewährt werden.

Besondere soziale Notlagen können zum Beispiel sein:

  1. Keine oder keine ausreichende Wohnung
  2. Ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
  3. Gewaltgeprägte Lebensumstände
  4. Entlassung aus einer geschlossenen Eirnichtung
  5. Vergleichbare nachteilige Umstände

Gebärdensprachvideo

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft z. B. Mietvertrag mit Nebenkosten
  • Darlegung der besonderen sozialen Notlage

Fristen

Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem das Sozialamt von der Notlage erfährt. Der Antrag sollte daher unverzüglich gestellt werden.

Besonderheiten

Auch wenn das Sozialamt die Hilfe gewähren kann, ist gegebenenfalls von Ihnen ein Eigenanteil zu leisten.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Oder formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person.

Verantwortlichkeit

Sozialhilfe 50 - Soziales und Senioren
0 21 51 / 86-0
hzl-sozialhilfe@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr