Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und nicht aus eigener Kraft die Schwierigkeiten überwinden können, kann eventuell Sozialhilfe gewährt werden.
Besondere soziale Notlagen können zum Beispiel sein:
- Keine oder keine ausreichende Wohnung
- Ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- Gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Eirnichtung
- Vergleichbare nachteilige Umstände
Gebärdensprachvideo
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweise über Kosten der Unterkunft z. B. Mietvertrag mit Nebenkosten
- Darlegung der besonderen sozialen Notlage
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Fristen
Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem das Sozialamt von der Notlage erfährt. Der Antrag sollte daher unverzüglich gestellt werden.
Besonderheiten
Auch wenn das Sozialamt die Hilfe gewähren kann, ist gegebenenfalls von Ihnen ein Eigenanteil zu leisten.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Oder formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person.
Verantwortlichkeit
Sozialhilfe
50 - Soziales und Senioren
0 21 51 / 86-0
hzl-sozialhilfe@krefeld.de
0 21 51 / 86-0
hzl-sozialhilfe@krefeld.de
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr