Jagen: Jagdschein beantragen
Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.
Hinweis zur Bearbeitungsdauer
Aufgrund der am 31.Oktober 2024 in Kraft getretenen Änderungen des § 17 BJagdG obliegt die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Jägern nach den Vorschriften der §§ 5, 6 WaffG nunmehr der Waffenrechtsbehörde.
Die neuen gesetzlichen Regelungen führen zu verlängerten Bearbeitungszeiten, auf deren Dauer die Untere Jagdbehörde der Stadt Krefeld keinen Einfluss nehmen kann.
Sobald der von Ihnen gestellte Antrag entscheidungsreif ist, kommen wir umgehend und unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Von etwaigen Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir in der Zwischenzeit abzusehen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung des Jagdscheines
- Jagdschein im Original
- Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum des Jagdscheines
- Personalausweis, eine Kopie ist im Regelfalle ausreichend
- Jägerprüfungszeugnis im Original, nur bei erstmaliger Beantragung oder Zuzug in den hiesigen Zuständigkeitsbereich
- Lichtbild, nur bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes, etwa bei Verlust oder bereits erfolgter, 5. Verlängerung
- Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, sofern vorhanden, z. B. Jagdpacht, entgeltlicher Begehungsschein, Fangjagdqualifikation etc.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Jahresjagdschein für ein Jagdjahr: 35,00 €
- Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre: 50,00 €
- Jahresjagdschein für drei Jagdjahre: 65,00 €
- Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00 €
- Falknerjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00 €
- Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00 €
- Tagesjagdschein: 15,00 €
- Jugendjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00 €
- Jugendjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00 €
- Jugendjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00 €
Rechtsgrundlagen
Fristen
- Ein Jagdschein läuft, unabhängig von einem bereits gestellten Antrag auf Verlängerung, jeweils zum Ende des Jagdjahres (31.03.) des gewählten Gültigkeitszeitraumes ab.
- Es wird deshalb empfohlen, die für die Verlängerung benötigten Unterlagen bereist frühzeitig vor dem 31.03. der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung vorzulegen.
Prozess
- Antragsformular kann online gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache unter Vorlage der benötigten Antragsunterlagen.
- Übersendung der Unterlagen auf dem Postwege und persönliche Abholung nach Fertigstellung.
Verantwortlichkeit
jagdundfisch@krefeld.de