Recht & Ordnung

Kampfmitteluntersuchung: Antrag auf Luftbildauswertung

Die Städte in Nordrhein-Westfalen verfügen nicht über ein Kampfmittelkataster.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der dort vorhandene Luftbilder der Allierten aus dem 2. Weltkrieg auf Anfrage der Städte auswertet und das Ergebnis per Bescheid mitteilt.

Luftbildauswertungen können nach den Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf / Staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienst ausschließlich für Bauflächen zur Absicherung von Baumaßnahmen veranlasst werden und erfolgen deshalb in der Regel stets in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren (§ 13 BauO NRW).

Der Staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst entscheidet aufgrund seiner Fachkompetenz und seiner Zuständigkeit für die Kampfmittelbeseitigung, ob weitere Maßnahmen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sind. Die Feuerwehr Krefeld wirkt als Vermittler zu den Fachbehörden und koordiniert gegebenenfalls die vom Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegten Maßnahmen. Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, wird eine weitere Untersuchung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort notwendig.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsteller mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Anschrift des Baugrundstückes, zusätzlich Angabe der Bezeichnung aus dem Liegenschaftskataster - Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere der Erdarbeiten
  • Auszug aus einem amtlichen Kartenwerk, amtliche Basiskarte / ABK oder vergleichbare Karte, in ausreichender Ausdehnung mit mindestens zwei leserlichen Straßennamen und mit farblich eindeutiger Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
  • Geplanter Baubeginn

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

    Beachten Sie aber bitte, dass Folgekosten entstehen können, sofern nach dem Ergebnis der Luftbildauswertung eine Überprüfung des Grundstücks vor Ort durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlen wird.

Prozess

Der Antrag auf Luftbildauswertung kann formlos postalisch an die Stadt Krefeld, FB 37 - Feuerwehr und Zivilschutz, 47792 Krefeld oder per E-Mail an kampfmittel@krefeld.de geschickt werden.

Nach Erfassung und Durchsicht auf Vollständigkeit erfolgt die Veranlassung der Luftbildauswertung beim Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf. Das Ergebnis der Luftbildauswertung erhalten Sie von der Feuerwehr Krefeld.

Der Staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst entscheidet aufgrund seiner Fachkompetenz und seiner Zuständigkeit für die Kampfmittelbeseitigung, ob weitere Maßnahmen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sind. Die Feuerwehr Krefeld wirkt als Vermittler zu den Fachbehörden und koordiniert gegebenenfalls die vom Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegten Maßnahmen. Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, wird eine weitere Untersuchung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort notwendig.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen (Die Luftbildauswertung wird von der Feuerwehr Krefeld bei der Bezirksregierung Düsseldorf / Staatlicher Kampfmittelbeseitigungsd)

Verantwortlichkeit

Feuerwehr und Zivilschutz - Kampfmittel 0 21 51 / 8213-0
kampfmittel@krefeld.de

Zur Feuerwache 4, 47805 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag: 7:30 Uhr-12:00 Uhr, 12:30 Uhr-16:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr-12:00 Uhr

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