Kaufpreissammlung (Auskunft erhalten)
Gemäß § 34 Abs. 2 GrundWertVO NRW erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Abs. 3 BauGB).
Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.
Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
- Datenschutzrechtliche Einwilligung
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Die Gebühren für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form liegen je Wertermittlungsfall : 40,00 €
- plus Bearbeitungspauschale pauschal : 100,00 €
- jeder weitere mitgeteilte Vergleichswert: 10,00 €
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form wird nach Zeitgebühr je Arbeitsviertelstunde: 25,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Beide Formulare sind auch abrufbar auf der Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche (bis 2 Wochen)
Verantwortlichkeit
gutachterausschuss@krefeld.de