Familie & Kind

Kindertagesbetreuung: Elternbeiträge

Festsetzung von Elternbeiträgen

Für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß §§ 1, 3 und 4 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.

Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu leisten haben, ist bei der Aufnahme des Kindes und danach auf Verlangen eine Erklärung zum Einkommen mit einem entsprechenden Nachweis der Eltern abzugeben (§§ 7 und 9 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen).

Merkblatt zum Elternbeitrag

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung werden Briefe und Dokumente, die Sie an unseren Fachbereich schicken, vor der Bearbeitung im zentralen Posteingang der Behörde mit einem Hochleistungsscanner digitalisiert. Dies ermöglicht eine angemessene Bearbeitung Ihres Anliegens. 

Die Stadt Krefeld hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um einen möglichst lückenlosen Schutz Ihrer Daten sicherzustellen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.krefeld.de/de/allg/datenschutz/

Fristen

Einzellfallabhängig

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Die Bearbeitungszeit hängt von jedem Einzelfall ab.

Verantwortlichkeit

Elternbeiträge 51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
0 21 51 / 86-0
elternbeitraege@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Hilfe

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