Kindertagespflegepersonen: Erstattung von Sozialversicherungen, Qualifizierungen und Fortbildungen
Erstattung von Sozialversicherungen sowie Qualifizierungen und Fortbildungen der Kindertagespflegeperson für den Zeitraum in dem ein oder mehrere Kinder in öffentlicher Kindertagespflege betreut und laufende Geldleistung gezahlt wurde.
Benötigte Unterlagen
- Rentenversicherungsbescheid
- Kranken- und Pflegeversicherungsbescheid
- Unfallversicherungsbescheid
- Teilnahmebescheid und Gebühren der Fortbildung oder Qualifizierung
Rechtsgrundlagen
Fristen
- Erstattung Sozialversicherung: Erstattung max. vier Jahre rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreichung
- Erstattung Qualifizierung: -
- Erstattung Fortbildung: Einreichung in dem Kitajahr, in dem die Fortbildung durchgeführt wurde.
Bearbeitungsdauer
- 1 Monat (im Regelfall)