Kostenheranziehung im Bereich der Jugendhilfe
Im Bereich Kostenheranziehung erfolgt die Überprüfung und Berechnung, inwiefern Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe, z. B. Betreuung und Versorgung in Notsituationen oder Hilfe zur Erziehung, wie Heimpflege oder Familienpflege, herangezogen werden können.
Dabei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.