Landpachten und Landwirtschaftsförderung
Die Stadt Krefeld ist Eigentümerin von circa 440 Hektar landwirtschaftlicher nutzbarer Fläche, die sie in vollem Umfange an Dritte (landwirtschaftliche Betriebe) verpachtet.
Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind in Krefeld sehr günstig. Durch die weit verbreiteten fruchtbaren Böden ist der Ackerbau besonders ertragreich. Das feucht-milde Klima begünstigt den Anbau.
Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden deshalb ackerbaulich genutzt. Dazu zählen unter anderem der Getreide-, Rüben- und Feldgemüseanbau. Die Viehhaltung kommt an zweiter Stelle.
Landwirtschaft in Krefeld
Die Landwirtschaft ist unverzichtbar für die Sicherung und Erhaltung von Freiflächen und für die Erholungslandschaft in der Stadt. Die nicht versiegelten Flächen haben außerdem einen großen ökologischen Wert für die Stadt. Sie dienen als Kaltluftentstehungsgebiete und verbessern damit das Stadtklima. Die Landwirtschaft leistet einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft in der Stadt.
Die Stadt Krefeld ist neben den verpachteten Flächen aktuell Eigentümerin von einem landwirtschaftlichen Anwesen, dem Objekt Großhüttenhof, Hüttenallee 235, 47800 Krefeld.
Verbot des Einsatzes von gentechnisch verändertem Saatgut
Am 01.12.2011 hat der Stadtrat nach Vorberatung im Landwirtschafts- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, dass bei neu abgeschlossenen Landpachtverträgen für städtische Ackerflächen das Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut mit in den Vertrag aufgenommen wird. Bei bestehenden Pachtverträgen solle die Verwaltung mit den Pächtern bezüglich einer entsprechen Vertragsergänzung Verhandlungen aufnehmen. Die Umsetzung dieses Beschlusses gestaltete sich bislang problemlos.
Pachtpreis
Die Pachtpreisgestaltung für Ackerflächen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.10.2011 geregelt. Der entsprechende Beschluss steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Die Entscheidung über die jeweilige vertragliche Grundstücksangelegenheit ist nach der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalen im Regelfall einem demokratisch legitimierten Gremium des Rates der Stadt Krefeld vorbehalten. Dies ist - je nach Geschäftswert - entweder der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften oder - bei übersteigenden Werten - der Haupt- und Beschwerdeausschuss. Hierzu wird auf die §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung (ZO) in der Neufassung vom 21.06.2021 verwiesen.
Die Gremien beraten Grundstücksangelegenheiten nach § 3 Abs. 8 lit. a) der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld in nicht-öffentlicher Sitzung.
Lediglich bei einer Unterschreitung der im § 3 ZO genannten Geschäftswerte erfolgt eine Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters als Organ der Stadt Krefeld (§ 19 ZO).
Downloads
- Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld vom 03.07.2023
- Ratsbeschluss zum Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut auf städtischen Flächen vom 01.12.2011
- Ratsbeschluss zur Preisgestaltung von Ackerflächen vom 18.10.2011
- Verwaltungsvorlage zur Landpachterhöhung vom 11.11.2014
- Verwaltungsvorlage zur Struktur der Ackerflächen vom 24.10.2013
- Zuständigkeitsverordnung vom 21.06.2021
Prozess
Den Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden.
Verantwortlichkeit
liegenschaften@krefeld.de