Liegenschaftskataster: Eigentümerauskunft
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses umfasst die Eigentümerauskunft Name und Adresse der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Liegt hingegen kein berechtigtes Interesse vor, kann nur eine Kontaktanfrage an die Eigentümerin oder den Eigentümer weitergeleitet werden.
Hinweise
Eigentümerangaben werden jedem bereitgestellt, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Dies ist regelmäßig anzunehmen bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren, Eigentümerinnen und Eigentümern, Erbbauberechtigten, Behörden, Versorgungsunternehmen sowie bei pachtenden, mietenden, sonstigen nutzungsberechtigten oder beruflich planerisch tätigen Personen. Zulässig ist die Auskunft aber auch für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre direkten Nachbarn etwa wegen einer notwendigen Genehmigung kontaktieren müssen.
Ein einseitiges Kauf- oder Mietinteresse stellt keinen ausreichenden Grund für die Erteilung von Eigentumsinformationen dar. Daher ist es in diesem Fall leider nicht möglich die erwünschte Auskunft zu erteilen.
Gerne leiten wir aber Ihre Anfrage unter Mitteilung Ihrer Kontaktangaben an die Eigentümerinnen und Eigentümer weiter, die sich dann bei Interesse mit Ihnen in Verbindung setzen können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung zur Kontaktaufnahme mit einem Interessierten alleine den Eigentümerinnen und Eigentümern obliegt und nicht garantiert werden kann.
Benötigte Unterlagen
- Lagebezeichnung - Straße und Hausnummer
- oder Katasterbezeichnung – Gemarkung, Flur und Flurstück
- Für eine direkte Auskunft ist außerdem das Darlegen eines berechtigten Interesses notwendig.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr: 25,00 €
Bei Vorliegen eines berechtigen Interesses fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online per Formular gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche
Verantwortlichkeit
katasterauskunft@krefeld.de