Liegenschaftskataster: Unschädlichkeitszeugnis
Ist ein Grundstück beispielsweise mit einer Hypothek, einer Grund- oder Rentenschuld oder dinglichen Rechten belastet, so kann ein Teil dieses Grundstücks dennoch frei von Belastungen an einen anderen Eigentümer übertragen werden. Dazu muss das zu übertragende Trennstück im Vergleich zum Reststück von geringem Wert und Umfang sein. Dann kann in einem Unschädlichkeitszeugnis festgestellt werden, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten oder mögliche Gläubiger keine Nachteile ergibt, also unschädlich ist. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt somit die Bewilligung der Berechtigten.
Auch bei überflüssig gewordenen Rechten kann das Unschädlichkeitszeugnis die Bewilligung der Berechtigten zur Löschung des Rechts ersetzen. Ist ein Grundstück zum Beispiel mit einem Wegerecht zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet, so kann dieses Recht überflüssig werden, wenn zwischen den Grundstücken keine Verbindung mehr besteht und das Wegerecht somit gar nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Benötigte Unterlagen
- Katasterbezeichnung - Gemarkung, Flur und Flurstück
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist jeder, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Zeitgebühr je angefangener Arbeitsviertelstunde: 25,00 €
- Höchstgebühr: 5.000,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Das Erstellen eines Unschädlichkeitszeugnisses kann mitunter sehr zeitaufwändig und damit sehr teuer sein. Bitte lassen Sie sich daher vor einer Beantragung beraten.
Prozess
- Der Antrag kann online per Formular gestellt werden.
- Der Antrag kann auch persönlich in der Katasterauskunft gestellt werden. (Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung unter
0 21 51 / 86-3818.)
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der zu erstellenden Bescheinigung.
Verantwortlichkeit
katasterauskunft@krefeld.de