Querschnittsleistungen

Melderegister: Doktortitel eintragen lassen

Sie haben einen Doktortitel/Doktorgrad und möchten diesen gerne ins Melde- und Passregister eintragen lassen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, diese Eintragung zu beantragen. 

Die Speicherung des Doktortitels/Doktorgrades im Melde- und Passregister darf nur mit folgenden Abkürzungen/bzw. Zusätzen eingetragen werden:

  • DR.
  • Dr.
  • DR.hc.
  • Dr. hc.
  • Dr.EH

Voraussetzung zur Eintragung ist der Nachweis zur Führung des Doktortitels/Doktorgrades (ohne weiteren Zusatz) durch die Verleihungsurkunde (Promotionsurkunde) oder ein Besitzzeugnis. Andere akademische Grade (z.B. Diplomgrad, Magistergrad, Prof.) dürfen nicht eingetragen werden.

Im Fall eines im Ausland erworbenen Doktorgrades hat der Antragsteller grundsätzlich eine in deutsche Sprache übersetzte Urkunde vorzulegen, die von einem vereidigten Übersetzer gefertigt wurde. Das Verwaltungsverfahrensgesetz besagt: Die Amtssprache ist deutsch. Daraus folgt, dass keine Behörde verpflichtet ist, in einer anderen Sprache Dokumente anzuerkennen. „Doktor-Urkunden“ in lateinischer Sprache bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Fassung. Im Ausland erworbene akademische Grade können in der BRD nur dann rechtmäßig mit Dr. geführt und in die Melde- und Passregister eingetragen werden, wenn nach dem Hochschulgesetz des jeweiligen Landes eine Promotion in Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung erfolgte. Ausländische Nationalpässe mit der Eintragung Dr. können nicht als Nachweis und Führungsberechtigung im Inland anerkannt werden. 

Die Berechtigung, den ausländischen akademischen Grad des Doktors (ohne Zusatz) zu führen, ist durch eine Genehmigungsurkunde nachzuweisen. Ist nach dieser Urkunde der "Dr." mit einem Zusatz zu führen (z.B. Dr. USA, Dr. Universität), so ist ein Eintrag weder im Melderegister noch im Pass oder Personalausweis zulässig.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis
  • Nachweis zum Führen des Doktortitels/Doktorgrades
  • Gegebenenfalls Übersetzung

Prozess

  • Der Antrag für den Doktortitel kann online gestellt werden. 
  • Eine Beantragung ausländischer Doktorgrade ist online nicht möglich. Nutzen Sie hierzu bitte das entsprechende Antragsformular, welches Sie online ausfüllen und ausdrucken können.

Bearbeitungsdauer

  • 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Bürgerbüro Krefeld Mitte 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

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