Querschnittsleistungen

Melderegister: Künstlername eintragen lassen

Sie haben einen Künstlernamen und möchten diesen in das Melderegister eintragen lassen? Dann haben Sie die Möglichkeit, dies zu beantragen.

Der Nachweis über den Künstlernamen kann z.B. dadurch erbracht werden, dass der Antragsteller unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird. Die Reihenfolge der Bestandteile eines Künstlernamens richtet sich nach der Angabe des Künstlers.

Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis
  • geeigneter Nachweis zur Eintragung eines Künstlernamens, wie eine Bescheinigung eines, eines Berufsverbandes, einer Agentur der Künstlerversorgungskasse oder etwa Auszüge von Publikationen

Gebührenrahmen

  • Antragsgebühr: 30,00 €

Rechtsgrundlagen

Bearbeitungsdauer

  • 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Bürgerbüro Krefeld Mitte 0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

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