Melderegister: Künstlername eintragen lassen
Sie haben einen Künstlernamen und möchten diesen in das Melderegister eintragen lassen? Dann haben Sie die Möglichkeit, dies zu beantragen.
Der Nachweis über den Künstlernamen kann z.B. dadurch erbracht werden, dass der Antragsteller unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird. Die Reihenfolge der Bestandteile eines Künstlernamens richtet sich nach der Angabe des Künstlers.
Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis
- geeigneter Nachweis zur Eintragung eines Künstlernamens, wie eine Bescheinigung eines, eines Berufsverbandes, einer Agentur der Künstlerversorgungskasse oder etwa Auszüge von Publikationen
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr: 30,00 €
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungsdauer
- 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Verantwortlichkeit
FB31@krefeld.de