Familie & Kind

Mutterschaftsanerkennung

Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann beim Jugendamt beurkundet werden.

Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis zur Identität, z.B. Personalausweis oder Reisepass

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 

Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!


Verantwortlichkeit

Beistandschaft 51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
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