Namensänderung: Öffentlich-rechtlich
Eine sonstige Änderung des Vornamens oder Familiennamens kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen (öffentlich-rechtliche Namensänderung).
Bitte lassen Sie sich beim Standesamt beraten.
Voraussetzungen
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Gebührenrahmen
- Namensänderung: 260,00 € bis 1.022,00 €