Bauen & Wohnen

Bauleitplanverfahen: Öffentlichkeitsbeteiligung: Stellungnahmen abgeben

Vorentwürfe zu Bauleitplänen werden frühzeitig in öffentlicher Veranstaltung (Bürgeranhörung) oder per Aushang der Öffentlichkeit vorgestellt. Entwürfe von Bauleitplänen sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu beiden Schritten der Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahme abgegeben werden.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Die Abgabe von Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll bis spätestens 8 Tage nach der öffentlichen Veranstaltung bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung erfolgen. Die Abgabe einer Stellungnahme zu öffentlichen Auslegungen muss innerhalb des in der Bekanntmachung angegebenen Zeitraums bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung eingegeben werden.

Prozess

  • Stellungnahmen sind formlos schriftlich (per E-Mail oder per Post) abzugeben. 
  • Bei Bedarf kann im Einzelfall die Stellungnahme alternativ bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung persönlich zu Protokoll gegeben werden.
Bearbeitungszeit

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen abgegebene Stellungnahme wird geprüft und gemeinsam mit allen anderen Stellungnahmen den Beschlussgremien der Stadt Krefeld zur Abwägung vorgelegt. Erst danach erfolgt eine Mitteilung, wie mit der Stellungnahme umgegangen worden ist.


Verantwortlichkeit

Bauleitplanung 0 21 51 / 86-0
bauleitplanung@krefeld.de

Parkstraße 10, 47829 Krefeld

Geschäftszeiten
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