Elternunterhalt
Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Kosten. Werden diese ganz oder teilweise aus Sozialhilfemitteln übernommen, prüft die Stadt als Träger der Sozialhilfe die Unterhaltspflicht des Kindes oder der Kinder.
Ein unterhaltspflichtiges Kind hat einen eigenen Bedarf, der sichergestellt sein muss. Die gesetzlichen Regelungen sehen deshalb vor, dass den Kindern ein angemessener Eigenbedarf zu belassen ist. Die Berechnung des Eigenbedarfs erfolgt deshalb entsprechend der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Seit dem 1. Januar 2020 gehen die Unterhaltsansprüche nur noch dann auf den Träger der Sozialhilfe über, wenn das maßgebliche Bruttoeinkommen des Kindes mehr als 100.000 Euro pro Jahr beträgt.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Wenn Sie von der Unterhaltsheranziehung angeschrieben werden, erhalten Sie die gegebenenfalls erforderlichen Vordrucke. Sie können dann mit der für Sie zuständigen Person in der Sachbearbeitung einen Termin zur Besprechung Ihrer Unterhaltsangelegenheit vereinbaren.
Im Allgemeinen gilt, dass eine Rechtsberatung durch die Unterhaltsheranziehung nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht zulässig ist. Besteht bei Ihnen der Bedarf für eine Rechtsberatung, so nehmen Sie bitte anwaltliche Unterstützung in Anspruch.