Planfeststellungsverfahren (Offenlagen)
Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren für größere konkrete Vorhaben in der Infrastruktur (zum Beispiel den Bau oder die Erweiterung von Auto-, Eisen- oder auch Stadtbahnen, Flugplätzen, Deponien, Leitungstrassen oder Gewässerausbauten).
Diese Planungen und Ausbauten berühren bei und durch ihre Erstellung eine große Menge an öffentlichen wie auch zumeist eine Vielzahl an privaten Interessen. Der Ablauf des Verfahrens ist in den Fachplanungsgesetzen, zum Beispiel dem Bundesfernstraßengesetz und allgemein in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes oder der Länder geregelt.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Mitwirkung bei der Planfeststellung nach Bundes- und Landesrecht
- Offenlage von Plänen anderer Behörden
- Koordinierung der Stellungnahmen der Stadt Krefeld, sofern nicht der Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig ist
Während des Anhörungsverfahrens werden die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme für einen Monat beim Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften ausgelegt. Die Auslegung der Unterlagen wird mindestens eine Woche vor Beginn im Krefelder Amtsblatt bekannt gegeben. Nach Beendigung der Auslegung können je nach angegebener Frist für zwei bis vier Wochen Einwendungen bei der Anhörungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Einwendungen, die bei der Stadt Krefeld eingereicht werden, werden nach Ablauf der Einwendungsfrist gebündelt an die Anhörungsbehörde weitergeleitet.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird der Planfeststellungsbeschluss gefasst. Der Planfeststellungsbeschluss wird für zwei Wochen bei Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften ausgelegt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses ist zu beachten.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Gesetzliche Fristen nach den Fachgesetzen und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind zu beachten
Prozess
- Die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens ist von vielen Faktoren (z.B. Größe, Art, Anzahl der Betroffenen) abhängig.
Verantwortlichkeit
widmungen@krefeld.de