Planungsrechtliche Auskünfte, Stellungnahmen und Beratungen
Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung erteilt auch Auskünfte zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Grundstücken.
Neben schriftlichen Anfragen, die in erster Linie von Gutachtern, Vermessern und Immobilienmaklern sowie vom Finanzamt gestellt werden, sind planungsrechtliche Auskünfte auch telefonisch möglich.
So können Sie zum Beispiel die Information erhalten, ob ihr Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung liegt und, wenn ja, welche Festsetzungen dort gelten. Ebenso können Sie erfahren, was der Flächennutzungsplan darstellt, ob das Grundstück im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegt oder ob das Gebäude als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen ist.
Benötigte Unterlagen
- Aktueller Lageplan
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Downloads
Prozess
- Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
- Gebühren entstehen gemäß der Verwaltungsgebührensatzung.
Bearbeitungsdauer
- 1 Tag (bis 3 Tage, je nach Fragestellung)
Verantwortlichkeit
planungsrecht@krefeld.de