Private Kanalisation größer als 3 Hektar
Betriebe sind verpflichtet, der zuständigen Behörde die Selbstüberwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen für die private Abwasserbeseitigung auf dem Betriebsgelände von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar sind, anzuzeigen.
Sie haben ihr Kanalisationsnetz auf Zustand und Funktionsfähigkeit bis Ende 2005 selbst zu überwachen. Nach der Ersterfassung ist eine Anweisung für die Selbstüberwachung aufzustellen. Die zu beobachtenden Einrichtungen, der Prüfungsumfang und die Häufigkeit der Prüfung ergeben sich aus der Anlage der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser. Für die festgestellten Schäden an Bauwerken muss ein Sanierungsplan festgelegt werden.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für das Überwachungskonzept digital an abwasser@krefeld.de einzureichen:
- Anzeige (formlos)
- Übersichtsplan Maßstab 1: 25000 mit Einzeichnung des Standortes
- Koordinaten (ETRS)
- Kanalbestandsplan Maßstab 1:500
- mit Einzeichnung des Firmengeländes
- mit Kennzeichnung der einzelnen Haltungen und Bauwerke
- Größe und Materialbeschreibung der Kanäle
- mit Kennzeichnung der unterschiedlichen Kanalarten
- mit Beschreibung der Abwasserbeschaffenheit
- Überschlägige Berechnung der Entwässerung
- Klassifizierung der einzelnen Kanäle nach DWA - M 149 Teil 3
- Sanierungsplan für festgestellte Mängel
- Anweisung über die Selbstüberwachung
Prozess
Die Unterlagen sind digital einzureichen.
Bearbeitungsdauer
- 1 Monat (bis zu 3 Monate nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen)