Ausweis: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Ausweis, weil Ihr Personalausweis abgelaufen oder in Verlust geraten ist. Dann können Sie einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis in allen Bürgerbüros beantragen.
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Benötigte Unterlagen
- abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Zahlungsarten
- EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Digitale Fotobox
Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.
Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss.
Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
Besonderheiten
Ein vorläufiger Personalausweis ist nur dann notwendig, wenn Sie innerhalb der normalen Bearbeitungszeit von cirka zwei bis drei Wochen ein gültiges Ausweisdokument benötigen. Ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: höchstens drei Monate) soll nur in Verbindung mit einem regulären Personalausweis beantragt werden.
Der vorläufige Personalausweis wird nicht in allen Ländern zur Einreise anerkannt. Außerdem können die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die mitzuführenden Dokumente von den staatlichen Regelungen abweichen.
Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung, ob der vorläufige Personalausweis im Einreiseland und von der Fluggesellschaft anerkannt wird.
Prozess
- Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgerbüro Mitte beantragen.
- Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche (Wird das Dokument direkt benötigt, kann dieses bei Terminvereinbarung im Bürgerbüro Mitte sofort ausgestellt werden.)
Verantwortlichkeit
FB31@krefeld.de