Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM)
Viele Patienten sind im Rahmen ihrer Behandlung auf Medikamente angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Sie können auch auf Auslandsreisen nicht auf diese Medikamente verzichten.
Um die medizinische Versorgung sicherzustellen, können verschriebene Betäubungsmittel in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlichen Reisebedarf grenzüberschreitend mitgeführt werden. Damit es am Reiseziel jedoch nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt, müssen hier einige Regeln beachtet werden:
Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn)
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgenommen werden. Dafür ist eine von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitzuführen.
Die Bescheinigung für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens finden Sie hier....
In Bulgarien und Rumänien werden derzeit noch nicht alle Bestimmungen des Schengener Durchführungsabkommens umgesetzt. Den Patienten ist vor Antritt der Reise dringend anzuraten, die Rechtlage in der jeweiligen diplomatischen Vertretung abzuklären.
Reisen in andere Staaten
Bei Reisen in andere als die genannten Länder muss bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln eine internationale Bescheinigung mitgeführt werden, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise enthält. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, sich bei der entsprechenden diplomatischen Vertretung nach den rechtlichen Bestimmungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln zu erkundigen.
Ein Muster für eine solche Bescheinigung finden Sie hier....
Vor Reiseantritt
Vor Reiseantritt muss die entsprechende Bescheinigung von der zuständigen Behörde beglaubigt werden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Krefeld haben, ergeben sich zwei Möglichkeiten:
1. mit der Post:
Senden Sie das ausgefüllte Formular im Original, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an:
Kreis Wesel
Der Landrat
Fachdienst Gesundheitswesen
Pharmazeutischer Dienst
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an: arzneimittelsicherheit@kreis-wesel.de
2. Persönlich:
Nach Voranmeldung unter:
gesundheitsamt@krefeld.de oder telefonisch unter 0 21 51 / 86-3515.
Terminfenster: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Absprache
Sekretariat Amtsärztlicher Dienst
Gartenstraße 32
47798 Krefeld
Mitzubringen sind die entsprechende, vom Verschreibenden ausgefüllte Bescheinigung sowie das in der Bescheinigung dokumentierte Ausweisdokument.
Hinweise:
In beiden Bescheinigungen trägt die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt zur Identifizierung die Nummer des Personalausweises oder Reisepasses ein. Bitte legen Sie eine Kopie dieses Ausweisdokuments bei, bzw. vor. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung und auch eine gesonderte Beglaubigung für die Mitnahme notwendig.
Benötigte Unterlagen
- vom Verschreibenden ausgefüllte Bescheinigung
- das in der Bescheinigung dokumentierte Ausweisdokument
- Kopie vom Personalausweises oder Reisepass
Gebührenrahmen
- Beantragung per Post: 10,00 €
pro Bescheinigung - Beantragung persönlich : 15,00 €
pro Bescheinigung
Rechtsgrundlagen
Verantwortlichkeit
infopoint.gesundheit@krefeld.de