Schwerbehindertenausweis: Beiblatt (Wertmarke) beantragen
Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Damit können Sie im öffentlichen Nahverkehr bundesweit kostenlos Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen nutzen. Für Zügen gilt dies nur, wenn diese Züge mit einem Fahrschein des Verkehrsverbundes benutzt werden dürfen. Zuschlagspflichtige Zugverbindungen sind davon ausgenommen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Beiblatt
- Sofern Sie Sozialleistungen beziehen und somit zum kostenlosen Bezug berechtigt sind, müssen die entsprechenden Bescheide des Leistungsträgers wie Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozialamt, Jugendamt oder Landschaftsverband vorgelegt werden.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Es können Gebühren anfallen
Das Beiblatt zu Ihrem Ausweis erhalten Sie kostenlos als:
Hilflose Person mit dem Merkzeichen "H" oder
Blinder mit dem Merkzeichen "BL"
Für das Beiblatt müssen Sie jährlich 91,00 Euro oder halbjählich 46,00 Euro bezahlen als:
Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "G"
außergewöhnlich Gehbehinderter mit dem Merkzeichen "aG" oder
Gehörloser mit dem Merkzeichen "GL"
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann erhalten Sie das Beiblatt kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Bis zum 5. eines Monats muss der überwiesene Betrag eingegangen sein um für den laufenden Monat das jeweilige Beiblatt zu erhalten.
Besonderheiten
Mit dem Merkzeichen "G" oder "GL" können Sie sich anstelle des Beiblattes auch für eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Verantwortlichkeit
schwerbehindertenausweis@krefeld.de