Sondernutzung von Straßen beantragen
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
- Aufstellen von Waren- und Informationsständen
- Anbringen von Plakaten
- Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
- Betrieb von Außengastronomie
- die Ausübung von Straßenkunst
- Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
- Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Benötigte Unterlagen
- Lagepläne
- Skizzen
- und / oder Fotos
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- zzgl. Verwaltungsgebühr: 15,00 € bis 40,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Fristen
Der Antrag ist gemäß § 6 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Krefeld schriftlich, spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung, bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung zu stellen.
Besonderheiten
- Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Prozess
- Der Antrag kann online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
- Unterschrieben muss dieser dann postalische eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
- 3 Wochen (Der Antrag ist schriftlich, spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung, bei der Stadt Krefeld zu stellen.)
Kontaktinformationen
Zuständigkeiten:
Sondernutzung | Name | Telefon | |
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Straßen von A bis L | Martin Malcher | martin.malcher@krefeld.de | 0 21 51 / 86-3780 |
Straßen von M bis bis Z | Christine Zimmermann | c.zimmermann@krefeld.de | 0 21 51 / 86-4321 |
Außengastronomie, Veranstaltungen und Gestattungsverträge | Barbara Kleppe | barbara.kleppe@krefeld.de | 0 21 51 / 86-4204 |