Gewerbe: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Aufstellort als geeignet bestätigen lassen
Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen über Orte, an denen Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes schriftlich bestätigt hat.
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr (abhängig vom Umfang): 30,00 € bis 600,00 €
Die Gebühr ist fällig bei Antragstellung.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)