Gewerbe: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Aufstellort als geeignet bestätigen lassen
Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen über Orte, an denen Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes schriftlich bestätigt hat.
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr (abhängig vom Umfang): 30,00 € bis 600,00 €
Die Gebühr ist fällig bei Antragstellung.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)
Verantwortlichkeit
Sicherheit & Ordnung
32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-2201
FB32@krefeld.de
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Elbestraße 7, 47800 Krefeld