Sprachlotsenpool
Ehrenamtlicher Sprachlotsenpool – Einfach erklärt
Was ist der Sprachlotsenpool?
Der Sprachlotsenpool hilft bei Gesprächen zwischen Menschen mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen und öffentlichen Stellen. Die Sprachlots*innen unterstützen dabei, sprachliche Barrieren abzubauen. So wird die Kommunikation einfacher.
Die Sprachlots*innen arbeiten ehrenamtlich. Viele von ihnen haben selbst eine Zuwanderungsgeschichte. Sie helfen zum Beispiel bei Gesprächen in Ämtern, Schulen oder Kitas. Dabei übernehmen sie keine Aufgaben von professionellen Dolmetscher*innen und dürfen keine Gespräche mit rechtlichen Folgen begleiten. Ehrenamtliche Sprachlots*innen können für niedrigschwellige Beratungs- und Informationsgespräche eingesetzt werden.
Die ehrenamtlichen Sprachlots*innen werden von uns beim KI geschult und erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Dank der Landesmittel können die Dolmetscherleistungen kostenfrei angeboten werden.
Wer kann den Sprachlotsenpool nutzen?
Die Unterstützung durch Sprachlots*innen kann nur von:
- kommunalen Einrichtungen (z. B. Ämter, Schulen, Kitas),
- sowie von Beratungsstellen
angefragt werden.
Nicht nutzen dürfen das Angebot:
- Gespräche mit Rechtsfolgen (z.B. medizinischer Bereich, Rechtsanwalt, Polizei, Gerichtsverfahren, AOSF-Verfahren)
- Anfragen von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z. B. sog. AOSF-Verfahren)
- Privatpersonen
- Private Einrichtungen
Voraussetzungen
- Anfrage: Mindestens 7 Tage vor dem Termin
- Bearbeitungszeit: 1–5 Tage
- Kosten: Das Angebot ist kostenlos
- Rechtliche Hinweise: Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz einer Sprachlotsin oder eines Sprachlotsen. Bei etwaigen Übersetzungsfehlern können keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden.
Das Projekt wird vom Land NRW – Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration – gefördert.
Benötigte Formulare
Weiterführende Informationen
Wichtige Hinweise für Institutionen
- Das Angebot ist kostenfrei für öffentliche Einrichtungen und Behörden.
- Nach jedem Einsatz muss die Einrichtung den Feedbackbogen noch am selben Tag online an das KI Krefeld versenden.
- Der Feedbackbogen ist notwendig, damit der Vorgang von unserer Seite nicht nur abgeschlossen wird, sondern auch damit die Sprachlotsin oder der Sprachlotse die Aufwandsentschädigung erhält.
- Bitte füllen Sie den Feedbackbogen erst aus, wenn der Einsatz stattgefunden hat.
Downloads und Links
- Flyer: Sprachlots*innen
- Ehrenamtsvereinbarung
- Bescheinigung für erweitertes Führungszeugnis
- Datenschutzhinweise
- Merkblatt für Sprachlots*innen
- Merkblatt für Institutionen
FAQ
Brauchen Sie eine Sprachlotsin oder einen Sprachlotsen?
Wenn Sie als Institution (z.B. Schule, Kita, Behörde) sprachliche Unterstützung im Beratungskontext benötigen, können Sie Ihre Anfrage beim Kommunalen Integrationszentrum (KI) Krefeld über das Online-Formular stellen.
Bitte beachten Sie:
- Stellen Sie den Antrag mindestens 7 Werktage vor dem Termin.
So kann das KI den Einsatz besser planen. Sprachlots*innen arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. - Füllen Sie das Formular vollständig aus.
Alle Felder müssen richtig und vollständig ausgefüllt werden. Achten Sie beim Eingabefeld „Ansprechpartnerin vor Ort“ auf den vollständigen Namen – nicht den Ort (z. B. statt „Krefeld“ bitte „Max Mustermann“ eintragen). Unvollständige oder falsche Angaben können den Antragsprozess verzögern oder zu einer Ablehnung führen. - Das KI prüft jede Anfrage.
Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung. - Die Verantwortung für den Termin liegt bei der Einrichtung, die den Sprachlots*innen-Einsatz beantragt.
- Sie erhalten eine Einsatzbestätigung per E-Mail, wenn der Einsatz erfolgreich vermittelt wurde. Falls keine Vermittlung möglich ist, werden Sie ebenfalls per Mail informiert. Beachten Sie, dass die Einsatzmöglichkeit jeweils mit der Verfügbarkeit der Sprachlots*innen zusammenhängt.
- Wenn Klient*innen nicht zum Termin erscheinen, oder die Einrichtung den Termin nicht rechtzeitig absagt, erhält die Sprachlotsin oder der Sprachlotse trotzdem die Aufwandsentschädigung.
- Absagen sind bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, ohne dass Kosten entstehen.
- Bei kurzfristiger Absage muss die Einrichtung der Sprachlotsin/dem Sprachlotsen umgehend telefonisch und zugleich schriftlich per E-Mail an: ki-sprachlotsen@krefeld.de benachrichtigt werden – mit Angabe des Grundes.
- Einsätze finden nur im Stadtgebiet Krefeld statt.
- Prozessbegleitungen sind nicht vorgesehen, z.B. durch regelmäßige Begleitung einer Person zu Therapien oder anderen wiederkehrenden Terminen.
- Bitte beachten Sie die DSGVO.
Hinweis: Um mögliche Fehlerquellen zu vermeiden, sollten Sie, bevor Sie den Antrag einreichen, alle erforderlichen Informationen noch einmal sorgfältig prüfen.
Wer darf Sprachlots*innen anfragen?
Folgende Einrichtungen können Sprachlots*innen über das KI Krefeld anfragen:
- Kommunale Behörden
- Kitas und Kindergärten
- Schulen
- Beratung für Seiteneinsteiger*innen
- Einrichtungen aus dem Sozial- und Integrationsbereich (z. B. Migrationsdienste, Flüchtlingsberatung)
Wer darf Sprachlots*innen NICHT anfragen?
Keine Vermittlung erfolgt bei:
- Privatpersonen oder privaten Einrichtungen
- Gesprächen mit Rechtsfolgen (z. B. Polizei, Gericht, Rechtsanwalt, Ärzt*innen)
- Medizinischen Terminen (z. B. Krankenhaus, Praxis, Therapie)
- Regelmäßiger Begleitung einzelner Personen über längere Zeit
- Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf (AOSF-Verfahren)
- Schriftlichen Übersetzungen
Welche Voraussetzungen gib es für eine Aufwandsentschädigung?
Die Einrichtung kann nur dann Aufwandsentschädigungen aus dem Budget des Sprachlots*innenpools erhalten, wenn:
- der Einsatz über das KI Krefeld koordiniert wurde, und
- keine andere öffentliche oder private Stelle für die Kosten aufkommt.
Welche Sprachen gibt es im Sprachlotsenpool?
Arabisch, Französisch, Englisch, Kurdisch, Türkisch, Bulgarisch, Serbisch, Bosnisch, Montenegrinisch, Kroatisch, Makedonisch, Ungarisch, Spanisch, Russisch, Dari, Farsi, Paschtu, Urdu, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Tigrinisch
Weitere Informationen:
- Flyer Sprachlots*innen
- Merkblatt für Institutionen (Stand: 12.10.2020)
- Leitfaden für das Antragsformular
Was müssen Institutionen nach dem Einsatz tun?
Checkliste nach dem Sprachlots*innen-Einsatz:
- Antrag für den Einsatz wurde online gestellt
- Einreichungsbestätigung über die Antragstellung wurde erhalten
- Zusage vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) per E-Mail bekommen
- Der Termin mit der Sprachlotsin oder dem Sprachlotsen hat stattgefunden
- Feedbackbogen ausgefüllt und online abgeschickt
Wie kann ich Sprachlotse*in werden?
Möchten Sie ehrenamtlich als Sprachlotsin oder Sprachlotse mithelfen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Unterstützung!
Was beinhaltet die ehrenamtliche Tätigkeit?
- Sie vermittelt mündlich bei Beratungs- und Gesprächsterminen zwischen Zugewanderten Menschen und anfragenden Institutionen.
- Sie vermittelt bei sprachlichen und kulturellen Kommunikationsschwierigkeiten.
- Mit ihrem Engagement baut sie interkulturelle Brücken.
- Sie motiviert zugewanderte Menschen zum Deutschlernen und unterstützet bei individuellen Integrationsprozessen.
- mindestens 18 Jahre alt sein
Welche Voraussetzungen gibt es für die Tätigkeit?
Um Sprachlots*in zu werden, sollten Sie:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- gut Deutsch sprechen (mind. B2-Niveau)
- eine weitere Sprache sicher sprechen
- zuverlässig und engagiert sein
- während des Gesprächs neutral bleiben
- komplexe Inhalte verstehen und gut erklären können
- offen für andere Kulturen sein
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag vorlegen
- an der Grundlagenschulung und regelmäßig an 2 Fortbildungen im Jahr teilnehmen
Wie kann ich mit machen?
- Online-Formular ausfüllen
Geben Sie dort Ihre Kontaktdaten, Ihre Sprachkenntnisse und Ihre Motivation an. Zum Online-Formular
- Grundlagenschulung
Demzufolge laden wir Sie zu einer Grundlagenschulung ein. Die Teilnahme an der Grundlagenschulung ist die Voraussetzung für den Einsatz als Sprachlotsin/Sprachlotse!
Die Schulung bereitet Sie auf Ihre ehrenamtliche Tätigkeit vor, gibt Ihnen Einblicke in Ihre zukünftigen Aufgaben und ermöglicht ein erstes Kennenlernen. Der Gesamtumfang beträgt ca. 8 Std.
- Termin zum Gespräch vereinbaren
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Grundlagenschulung, vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um alle formalen Schritte zu klären.
- Formalitäten erledigen
Dazu gehören zum Beispiel:
- Eine Ehrenamtsvereinbarung unterschreiben
- Eine Datenschutzerklärung unterschreiben
- Ein erweitertes Führungszeugnis beantragen (kostenfrei für Sie)
Gibt es Schulungen für Sprachlots*innen
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit werden Sie regelmäßig kostenlos geschult, um in Ihrer Rolle gestärkt zu werden.
Die Teilnahme ist verpflichtend.
Es gibt drei Schulungsarten:
- Grundlagenschulung
Für alle, die neu anfangen möchten.
→ Voraussetzung für den Start als Sprachlots*in
→ Dauer: ca. 8 Stunden - Fortbildungen
Zweimal im Jahr Pflicht für alle aktiven Sprachlots*innen
→ Dauer: ca. 2-4 Stunden pro Termin - Austauschtreffen
Freiwillig, aber empfohlen.
→ Dauer: ca. 2 Stunden
Gibt es eine Aufwandsentschädigung?
Für jeden Einsatz erhalten Sie 35 € (inkl. Fahrt-, Porto- und Telefonkosten).
Wenn ein Gespräch länger als 3 Stunden dauert, erhalten Sie 45 €.
Auch wenn der Termin ausfällt und nicht rechtzeitig abgesagt wird, bekommen Sie die Aufwandsentschädigung.
Wichtig: Sprachlots*innen dürfen jeden Auftrag ohne Begründung ablehnen.
Welche Sprachen werden gesucht?
Wir freuen uns über jede Sprache! Besonders gesucht werden aktuell:
- Afrikanische Sprachen (z. B. Somali)
- Albanisch
- Arabisch
- Bulgarisch
- Französisch
- Kurdisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Kontaktinformationen
Ansprechpartnerin:
Songül Ucar
Telefon: 0 21 51 / 86-2599
E-Mail: ki-sprachlotsen@krefeld.de
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-2283
vielfalt@krefeld.de