Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (Vorbereitung und Durchführung)

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (SSM) sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
Die SSM ist ein sachliches, räumliches und zeitliches Sonderrecht, welches aus koordinierten und aufeinander abgestimmten (vorbereiteten und zügig durchgeführten) Einzelmaßnahmen besteht.
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Nach Abschluss der Sanierung werden Ausgleichsbeiträge erhoben oder bezahlt.
- Ein Sanierungsverfahren soll nach 15 Jahren abgeschlossen sein.
Verantwortlichkeit
Umlegungsausschuss
62 - Vermessung, Kataster und Liegenschaften
0 21 51 / 86-3872
0 21 51 / 86-3835
umlegungsausschuss@krefeld.de
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Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr