Sterbefall: Beurkundung
Stirbt ein Mensch in Krefeld, wird der Tod vom Standesamt Krefeld beurkundet.
Meistens kümmern sich Bestattungsunternehmen um die Formalitäten. Bitte reichen Sie alle zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen im Standesamt Krefeld ein. Nach Abschluss der Beurkundung werden Sie informiert. Danach können die Unterlagen abgeholt werden oder wir versenden sie per Post an Ihre Anschrift.
Benötigte Unterlagen
- Sterbefallanzeige mit Unterschrift
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis des letzten Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes und der Staatsangehörigkeit
- Originale Personenstandsurkunden - bei ausländischen Urkunden entweder mit deutscher Übersetzung von einem vor dem OLG Düsseldorf zugelassenen Dolmetscher oder in internationaler Form.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Gebührenrahmen
- Die erste Sterbeurkunde: 12,00 €
- Jede weitere Urkunde des gleichen Sterbefalles: 6,00 €
- Der Ausdruck einer internationalen Urkunde: 12,00 €
- Jeder weitere Ausdruck : 6,00 €
- Urkunde im Stammbuchformat : 12,00 €
Urkunden für Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungs- bzw. Sozialamt werden gebührenfrei ausgestellt.
Weiterführende Informationen
Die Sterbefallanzeige muss neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalles enthalten.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin/einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und Sterbezeitpunkt getroffen werden.