Sterbefall melden
Verstirbt eine Person in Krefeld, so wird der Sterbefall vom Standesamt Krefeld beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung Formalitäten kümmern und nimmt die gewünschten Urkunden entgegen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Sterbefall im Ausland
Sie möchten einen Sterbefall aus dem Ausland nachbeurkunden lassen und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit?
Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.
Als Nachweis über den Sterbefall dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie auf der Internetseite Justiz-Online oder telefonisch unter 02 11 / 4 97 11 45 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Gebührenrahmen
- Ausstellung der Sterbeurkunde: 0,00 €
- Ausstellung einer zusätzlichen Sterbeurkunde: 12,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt
- Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses, des Seniorenheimes oder des Bestatters
- Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 1. Januar 1958
- War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen
- Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen
- Sind Urkunden im Ausland ausgestellt, ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher zusammen mit dem Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Pass
Fristen
Der Sterbefall muss angezeigt werden bis spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag.
Besonderheiten
Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenfrei für:
- die Bestattung (Friedhofsverwaltung)
- Rentenzwecke
- Krankenversicherung
- Versorgungsamt
- Halbwaisenrente
- und andere soziale Einrichtungen
Prozess
Sterbefall melden
Bestatter können die Sterbefälle kontaktlos im Standesamt ablegen. Sobald die Beurkundungen vorgenommen wurden, werden Sie telefonisch informiert. Ansonsten können sie am nächsten Werktag abgeholt werden. Es gilt die persönliche Absprache mit den Standesbeamten.
Sterbefall im Ausland melden
Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Im Rahmen einer Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind. Nehmen Sie per E-Mail an sterbefall@krefeld.de Kontakt auf. Wir werden uns dann mit Ihnen bezüglich einer telefonischen Beratung und einer Terminvereinbarung melden.
Die Abgabe von Sterbefällen und die Abholung der fertigen Beurkundungen ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag, von 8.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr, sowie
Freitag von 8.30 bis 11.00 Uhr
Zugang: Dionysiusplatz 9a