Steuersachen: Bescheinigungen, vormals Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Krefeld erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u. a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa
- der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
- der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
- der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.
Zur Onlineanforderung der Bescheinigung steht Ihnen auf dieser Seite das Onlin-Formular zur Verfügung. Die Formulardaten werden verschlüsselt übermittelt und ausschließlich zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erhoben und gespeichert.
Für Vertretungsfälle steht Ihnen ein Online-Formular zur Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument, bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen
- Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
- Schriftliche Vollmacht, nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen: 20,00 €
Zahlungsarten
- Bezahlung mit E-Pay möglich
Weiterführende Informationen
Hinweise zum Datenschutz sowie Speicherzweck/-zeitraum
Die personenbezogenen Daten werden vom Fachbereich 21 - Finanzservice - für die Bearbeitung des Antrages auf Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Sie werden für keinen anderen Zweck verwendet und nicht weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wieder gelöscht.
Konten der Finanzbuchhaltung:
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000162611
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE83 3205 0000 0000 301291
BIC: SPKRDE33XXX
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE84 3205 0000 0000 310003
BIC: SPKRDE33XXX
Volksbank Krefeld eG
IBAN: DE48 3206 0362 0000 002151
BIC: GENODED1HTK
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbeordnung und die gewerberechtlichen Spezialgesetze, zum Beispiel das Gaststättengesetz, enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis - zum Beispiel einer Gaststättenkonzession, einer Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung etc. begründet für den Erlaubniserwerber ein Recht, das Gewerbe auszuüben. Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Bescheinigung in Steuersachen.
Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4.
Kontaktinformationen
Sofern Sie Fragen zur Einzahlung von Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben haben, werden Ihnen die Ansprechpersonen des Bereichs Zahlungsabwicklung gerne behilflich sein.
Zuständigkeit | Name | Rufnummer | Zimmer |
---|---|---|---|
Gruppenleitung | Frau Obdenbusch | 0 21 51 / 86-1761 | 01.010 – Hansastraße 105 |
Buchstaben: A, L, N, X | Frau Elsemann | 0 21 51 / 86-1767 | 01.009 – Hansastraße 105 |
Buchstaben: G, K, Mi-Mz, Y | Herr Kiwitt | 0 21 51 / 86-1768 | 01.008 – Hansastraße 105 |
Buchstaben: D, H, I, J, V | Frau Rabbels | 0 21 51 / 86-1744 | 01.008 – Hansastraße 105 |
Buchstaben: B, Ma-Mk, O, Q, U, W, Z | Frau Erdmann | 0 21 51 / 86-1775 | 01.008 – Hansastraße 105 |
Buchstaben: C, E, P, T | Frau Yilmaz | 0 21 51 / 86-1767 | 01.008 – Hansastraße 105 |
Buchstaben: F, R, S | Frau Katsamangos | 0 21 51 / 86-1749 | 01.008 – Hansastraße 105 |
Verantwortlichkeit
mahnung@krefeld.de