Taxikonzession und Mietwagenverkehr, gebündelter Bedarfsverkehr
Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession).
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Voraussetzungen
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen (dürfen nicht älter als drei Monate sein):
- Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden.
- Fachkundenachweis (z.B. durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses der IHK nach abgelegter und bestandener Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK).
- Personalausweis oder Pass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
- bei Aushilfen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxikonzession, Mietwagengenehmigung oder gebündelter Bedarfsverkehr (je nach Antrag) an (zu beantragen bei den Bezirksverwaltungsstellen oder vor Ort in der Dienststelle - nur, wenn Wohnsitz in Krefeld)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxikonzession, Mietwagengenehmigung oder gebündelter Bedarfsverkehr (je nach Antrag) Taxi- oder Mietwagenkonzession an (zu beantragen bei den Bezirksverwaltungsstellen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (vor Ort in der Dienststelle, wenn Wohnsitz in Krefeld, ansonsten Online-Antrag beim KBA)
- Wenn die antragstellende Person keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag.
Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig sein. Die Abklärung erfolgt bei der persönlichen Vorsprache oder nach Kontaktaufnahme.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen je nach Art (Mietwagen oder Taxi oder gebündelter Bedarfsverkehr) und Umfang (Anzahl der Fahrzeuge) Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Die Gebühr ergibt sich individuell bei Genehmigungserteilung.
Fristen
Bei Wiedererteilungsanträgen sollte der Antrag nicht vor Ablauf von drei Monaten eingereicht werden, jedoch spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Genehmigung/ Konzession.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)
Verantwortlichkeit
gkv@krefeld.de