Erziehung in einer Tagesgruppe

Die Hilfe in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen.

Die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soll durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch kann der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.

Die Kinder und Jugendlichen werden tagsüber oder nach der Schule an den Werktagen intensiv betreut. Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Zur Orientierung siehe Dienstleistungsseite: Hilfen zur Erziehung - Beratung

Benötigte Unterlagen

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Betreuungsbehörde

Für Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alleine regeln können, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Voraussetzungen

Die wesentlichen Voraussetzungen sind in § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) benannt:

"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer."

Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen.

Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

Weiterführende Informationen

Aufgaben der Betreuungsbehörde:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde nehmen Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahr.

Aufgaben sind unter anderem:

  • Information und Beratung über rechtliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes in Betreuungsverfahren durch Sachverhaltsermittlung und Stellungnahmen
  • Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen Institutionen
  • Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr

Kontaktinformationen

Sprechzeiten

Montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 9.30 Uhr und nach Vereinbarung.

Kontakt

Sachbearbeiter/inVerantwortlichkeitTelefonE-Mail
Andreas RodenbeckGruppenleitung0 21 51 / 86-3319andreas.rodenbeck@krefeld.de
Karin BenningSachbearbeitung0 21 51 / 86-3198karin.benning@krefeld.de
Ebru ErSachbearbeitung0 21 51 / 86-3176ebru.er@krefeld.de
Martina FretzSachbearbeitung0 21 51 / 86-3332m.fretz@krefeld.de
Kerstin KollenbergSachbearbeitung0 21 51 / 86-2742kerstin.kollenberg@krefeld.de
Melanie KullerSachbearbeitung0 21 51 / 86-3356melanie.kuller@krefeld.de
Mirjam Niederdrenk-LendersSachbearbeitung0 21 51 / 86-3769m.niederdrenk@krefeld.de
Yvonne SchmitzSachbearbeitung0 21 51 / 86-3361yvonne.schmitz@krefeld.de
Ulrike Scholten-SzonnVerwaltung, Beglaubigungen0 21 51 / 86-3305u.scholten-szonn@krefeld.de
Martin WeißSachbearbeitung0 21 51 / 86-3543martin.weiss@krefeld.de
Gabriele WendaSachbearbeitung0 21 51 / 86-3491gabriele.wenda@krefeld.de

Verantwortlichkeit

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung 0 21 51 / 86-3201
FB51@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Beschäftigungsförderung

In der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung werden für und mit erwerbslosen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Krefeld durch das Angebot von Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten folgende Ziele verfolgt:

  • Erhalt bzw. Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit
  • Heranführung an den Arbeitsmarkt
  • Vermittlung in weiterführende Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Integration in den 1. Arbeitsmarkt

Die Projekte sind qualitativ so aufeinander abgestimmt, dass den Teilnehmenden die Chance eröffnet wird, an Maßnahmen vom Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit über Qualifizierungen bis hin zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt teilzunehmen.

Um die Projekte optimal durchzuführen, findet eine enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Arbeitsmarktakteuren und Kooperationspartnern statt: Jobcenter Krefeld, Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtverbände, regionale Bildungsträger, Beratungsstellen, diverse Fachbereiche der Stadt Krefeld, Berufs- und Wirtschaftsverbände und Betriebe des 1. Arbeitsmarktes.

Die Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote richten sich an alle erwerbslosen Menschen, in der Hauptsache jedoch an Menschen, die Leistungen des SGB II erhalten. Aus diesem Grund erfolgen die Finanzierungen nahezu ausschließlich durch das Jobcenter Krefeld.

Verantwortlichkeit

Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom ZfB) 0 21 51 / 86-3006
51kom.zfb@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Beratungsstelle für Familien im FBZ- Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Die städtische Beratungsstelle für Familien ist die erste Anlaufstelle für alle Fragestellungen und Herausforderungen, die das Zusammenleben als Familie in sämtlichen Lebensphasen betreffen.

Hier erhalten Sie: Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Alleinerziehende; allgemeine Beratung in erzieherischen Fragen, bei der Verselbständigung oder bei Konflikten in der Familie; Beratung in Bezug auf Trennung, Scheidung und Umgangsregelungen.

Falls dort keine Lösung für Ihr Anliegen gefunden werden kann, wird für Sie gerne Kontakt zu einem der Kooperationspartner im Raum Krefeld hergestellt. Sollten Sie darüber hinaus Bedarf an erzieherischen Hilfen für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Hilfe zur Erziehung) haben, wird die Verbindung zur Bezirkssozialarbeit vermittelt.

Die Mitarbeiter der zentralen Eingangsberatung freuen sich auf Ihren Besuch im familienfreundlichen Ambiente mit großer Spielelandschaft im neuen Familien-Beratungs-Zentrum (FBZ) am Ostwall 107.

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Beratung von Pflegefamilien

Unsere Fachberatung soll helfen, den Alltag von Pflegefamilien mit allen Höhen und Tiefen zu bestehen und sich auch in schwierigen Situationen für die Pflegekinder einzusetzen. 

  • Wir beraten und begleiten über Konfliktsituationen hinaus im gesamten Alltag der Familien. 
  • Von Anfang an bieten wir verständnisvolle und erfahrene Unterstützung, sodass die soziale Beheimatung der Kinder in ihren Pflegefamilien und der neue Familienalltag gelingen. 
  • Ein strukturierter Hilfeplanungsprozess gehört genauso dazu wie gezielte pädagogische Beratung, die Begleitung der Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie.

Prozess

Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

Verantwortlichkeit

Pflegekinder 0 21 51 / 86-3702
pflegefamiliewerden@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Beistandschaften

Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Erziehen Sie Ihr Kind allein, dann muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Als Mutter haben Sie bereits im Mutterschutz Anspruch auf Unterhalt, als Vater unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das Jugendamt Sie rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.

Welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, erörtern Sie zusammen mit dem Jugendamt in einem persönlichen Gespräch. Das Jugendamt hilft Ihnen dann dabei, Schreiben zu formulieren, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln oder eine Pfändung einzuleiten, wenn dies notwendig ist.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweise
  • Unterhaltstitel - soweit vorhanden
  • Schriftverkehr - soweit vorhanden

Weiterführende Informationen

Beistandschaft

Sie können beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel

  • den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
  • die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
  • den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
  • den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
  • eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
  • den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
  • die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
  • den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.

Beistandschaft beenden

Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

Kontaktinformationen

Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten unter benötigte Formulare online eine Terminanfrage einzureichen!

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Adoptionsvermittlung und Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst der Abteilung Familien des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung.

Wenn Sie Interesse haben, mehr über die interessante Aufgabe zu erfahren, ein Pflegekind in Ihrer Familie zu betreuen, können Sie sich an den Pflegekinderdienst wenden. Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Voraussetzungen Sie als Familie mitbringen sollten und wie Sie bei Ihrer Tätigkeit unterstützt werden können.

Aufgaben des Pflegekinderdienstes:

  • Suche nach geeigneten Pflegefamilien
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien
  • Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien
  • Hilfeplanung für Kinder in Pflegefamilien.

Aufgaben der Adoptionsvermittlung:

  • Information und Beratung von Bewerbern
  • Elternberatung
  • Vermittlung und Begleitung von Kindern in Adoptivfamilien.

Verantwortlichkeit

Adoptionen 0 21 51 / 86-0
adoptionen@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Adoptionsvermittlung

Die Adoptionsvermittlungsstelle nimmt für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Krefeld die Aufgaben des Adoptionsvermittlungsgesetzes wahr.

Die Adoption kann für ein Kind, das auf Dauer nicht in der eigenen Familie aufwachsen kann, eine neue Lebensperspektive sein. Durch die Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht auf leiblicher Abstammung beruht.

Neben der klassischen Inkognito-Adoption, bei der die abgebenden Eltern nicht erfahren, wer die aufnehmenden Eltern ihres Kindes sind, gibt es heute wesentlich offenere Formen der Adoption.

Es besteht die Möglichkeit, dass sich abgebende und aufnehmende Eltern persönlich aber anonym, ggf. unter Nennung des Vornamens kennen lernen und sich über ihre Wünsche und Möglichkeiten für das Kind austauschen können. Spätere Formen von Informationsaustausch über die Entwicklung des Kindes und die Situation der abgebenden Eltern, können vereinbart werden.

Im Einzelfall kann eine Adoption auch ganz offen durchgeführt werden, d.h. abgebende und annehmende Eltern kennen sich namentlich und befinden sich im regelmäßigen Austausch über das Kind. In der Praxis ist diese Form der Adoptionsvermittlung noch eher selten.

Wichtig für jedes adoptierte Kind ist, altersgerecht über seine leibliche Herkunft informiert zu werden und zu wissen, dass auch weitere Fragen zu seinen leiblichen Eltern bis hin zum Wunsch nach einem persönlichen Kontakt zu diesen bei den Adoptiveltern ein offenes Ohr finden.

Die Adoptionsvermittlungsstelle

  • berät leibliche Mütter, Väter und Eltern, die eine Abgabe ihres Kindes in Erwägung ziehen, zeigt ihnen ggf. andere Hilfen auf und vermittelt sie bei Bedarf an andere Stellen,
  • begleitet leibliche Eltern während des Adoptionsverfahrens,
  • betreut leibliche Eltern bei Bedarf nach Abschluss des Adoptionsverfahrens,
  • informiert interessierte Bewerber über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Kindes mit dem Ziel der Adoption und dem Ablauf eines Adoptionsverfahrens,
  • überprüft die Eignung der Bewerber,
  • begleitet und betreut die Bewerber und das Kind während der Adoptionspflegezeit und des gerichtlichen Adoptionsverfahrens,
  • betreut die Familie bei Bedarf nach Abschluss des Adoptionsverfahrens,
  • berät und unterstützt Bewerber bei einer Auslandsadoption,
  • erstellt Sozialberichte für Auslandsadoptionen,
  • hilft Adoptierten bei ihrer Suche nach ihrer Herkunftsfamilie,
  • begleitet und unterstützt Adoptierte bei einer Kontaktaufnahme mit ihrer Herkunftsfamilie.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Verantwortlichkeit

Adoptionen 0 21 51 / 86-0
adoptionen@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung abonnieren

Hilfe

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