Die Adoptionsvermittlungsstelle nimmt für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Krefeld die Aufgaben des Adoptionsvermittlungsgesetzes wahr.
Die Adoption kann für ein Kind, das auf Dauer nicht in der eigenen Familie aufwachsen kann, eine neue Lebensperspektive sein. Durch die Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht auf leiblicher Abstammung beruht.
Neben der klassischen Inkognito-Adoption, bei der die abgebenden Eltern nicht erfahren, wer die aufnehmenden Eltern ihres Kindes sind, gibt es heute wesentlich offenere Formen der Adoption.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich abgebende und aufnehmende Eltern persönlich aber anonym, ggf. unter Nennung des Vornamens kennen lernen und sich über ihre Wünsche und Möglichkeiten für das Kind austauschen können. Spätere Formen von Informationsaustausch über die Entwicklung des Kindes und die Situation der abgebenden Eltern, können vereinbart werden.
Im Einzelfall kann eine Adoption auch ganz offen durchgeführt werden, d.h. abgebende und annehmende Eltern kennen sich namentlich und befinden sich im regelmäßigen Austausch über das Kind. In der Praxis ist diese Form der Adoptionsvermittlung noch eher selten.
Wichtig für jedes adoptierte Kind ist, altersgerecht über seine leibliche Herkunft informiert zu werden und zu wissen, dass auch weitere Fragen zu seinen leiblichen Eltern bis hin zum Wunsch nach einem persönlichen Kontakt zu diesen bei den Adoptiveltern ein offenes Ohr finden.
Die Adoptionsvermittlungsstelle
- berät leibliche Mütter, Väter und Eltern, die eine Abgabe ihres Kindes in Erwägung ziehen, zeigt ihnen ggf. andere Hilfen auf und vermittelt sie bei Bedarf an andere Stellen,
- begleitet leibliche Eltern während des Adoptionsverfahrens,
- betreut leibliche Eltern bei Bedarf nach Abschluss des Adoptionsverfahrens,
- informiert interessierte Bewerber über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Kindes mit dem Ziel der Adoption und dem Ablauf eines Adoptionsverfahrens,
- überprüft die Eignung der Bewerber,
- begleitet und betreut die Bewerber und das Kind während der Adoptionspflegezeit und des gerichtlichen Adoptionsverfahrens,
- betreut die Familie bei Bedarf nach Abschluss des Adoptionsverfahrens,
- berät und unterstützt Bewerber bei einer Auslandsadoption,
- erstellt Sozialberichte für Auslandsadoptionen,
- hilft Adoptierten bei ihrer Suche nach ihrer Herkunftsfamilie,
- begleitet und unterstützt Adoptierte bei einer Kontaktaufnahme mit ihrer Herkunftsfamilie.