Jugendberufshilfe - Jugendsozialarbeit - Beratungsstelle

Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom ZfB)

Wir sind Fachkräfte, offen, neugierig und geduldig. Wir bieten Hilfestellung und Fachwissen an, begleiten, beraten und hören zu. Alle unsere Angebote sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.

Die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung führt unterschiedlichste Projekte und Angebote durch.

Wir sind da für Krefelder...

Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien, die Unterstützung, Begleitung oder Beratung durch unsere Schulsozialarbeit vor Ort bekommen

  • Schülerinnen und Schüler, die aktuell den Schulbesuch verweigern
  • Jugendliche und junge Erwachsene unter 27, die Unterstützung auf dem Weg in Arbeit benötigen
  • junge Eltern, die mit familiären und beruflichen Fragestellungen Rat und Unterstützung suchen
  • erwerbslose Menschen, die Beratung benötigen oder einer Arbeitsgelegenheit im Rahmen einer städtisch unterstützten Tätigkeit nachgehen

Wir sind unterwegs

  • mit Schulsozialarbeit an allen Schulformen in Krefeld
  • mit Beratung für junge Eltern und Familien
  • mit Gruppenangeboten für Jugendliche und junge Eltern
  • mit Berufscoaching und psychosozialer Beratung
  • mit Erwerblosenberatung und Begleitung zu Ämtern etc.
  • mit Beratung durch Fachkräfte vor Ort in den Quartieren
  • mit Begleitung und Koordinierung von Arbeitsgelegenheiten am 2. Arbeitsmarkt

Wir passen uns ständig den Bedürfnissen der Krefelder Bürgerinnen und Bürger an - bestimmt finden wir gemeinsam das passende Angebot!

Weiterführende Informationen

Kinderkochbuch

Im Rahmen der kommunalen Schulsozialarbeit ist während der Corona-Pandemie mit Kindern von 5 Krefelder Grundschulen ein Kinderkochbuch der Kulturen entstanden. Die Kinder von der Buchenschule, Grundschule Vulkanstraße, Johansenschule, Mosaikschule Standort Felbelstraße sowie der Regenbogenschule haben ihre Lieblingsrezepte aus 23 Nationen mit uns geteilt und es ist ein kunterbuntes Buch daraus entstanden. 

Kinderkochbuch der Kulturen hier direkt herunterladen

Bei Interesse an einem gedruckten Exemplar wenden sie sich bitte an die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung.

Verantwortlichkeit

Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom ZfB) 0 21 51 / 86-3006
51kom.zfb@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
  • Konflikte selbständig zu lösen.

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogi-sche Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt. Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Prozess

  • Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.
  • Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Hilfen zur Erziehung: Beratung

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem:

  • Erziehungsberatung
  • soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistand
  • Betreuungshelfer
  • sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Eingangsberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Sie sind Pflegeeltern eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann können Sie die "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege" in Anspruch nehmen. Diese umfasst neben einer dauerhaften Fachberatung auch finanzielle Leistungen.

Wenn ein Pflegekind aufgenommen wurde, erhalten Pflegeeltern eine Fachberatung, die bei allen Themen des Pflegekindes und der Pflegefamilie beratend und unterstützend zur Seite steht.

Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten finanzielle Unterstützung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste. Diese Leistungen sind abhängig von Alter, Bedarf und Pflegeform des Kindes und umfassen

  • Kosten für den Sachaufwand
  • Kosten der Pflege und Erziehung

Informationen zu weiteren finanziellen Details wie Kindergeld und Zuschüsse zur Ren-ten- und Unfallversicherung werden im Einzelfall ermittelt und vor Ort geklärt.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zahlung des Pflegegeldes ist, dass das Kind beziehungsweise der oder die Jugendliche eine der folgenden Hilfen erhält:

  • Vollzeitpflege
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, sofern die Pflegepersonen diese erbringen
  • Hilfe für junge Volljährige beziehungsweise Nachbetreuung

Prozess

  • Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.
  • Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

Die "Hilfe für junge Volljährige" beinhaltet unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind. Sofern das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann in begründeten Einzelfällen eine Nachbetreuung als Fortsetzungshilfe gewährt werden.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • Wird bei der Beratung besprochen

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person ist zwischen 18 und 21 Jahre alt.
  • Es liegen mangelnde Kompetenzen zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung vor.
  • Wenn die Persönlichkeitsentwicklung gefährdet erscheint oder erzieherischer Bedarf besteht, können auch junge Erwachsene, die vor Ihrem 18. Geburtstag keine Leistungen bekommen haben, die Hilfe erhalten. Zu den Gefährdungen zählen unter anderem seelische Behinderungen, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot und Familienprobleme.

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - Bezirkssozialarbeit

Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung bietet im Rahmen der Bezirkssozialarbeit Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Familien und Alleinerziehenden bei sozialen Problemen, in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung sowie bei der Verselbständigung.

Aufgaben im Rahmen der Bezirkssozialarbeit:

  • allgemeine Beratung in allen erzieherischen Fragen und bei familiären Konflikten
  • Beratung bei Partnerschaftsproblemen, Trennung und Scheidung
  • Beratung bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
  • Stellungnahmen für das Familiengericht
  • Klärung von Krisensituationen in Familien
  • Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Fällen von Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigung, Verletzung der Aufsichtspflicht, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch
  • Aufgaben nach dem Gewaltschutzgesetz durch Beratung und Vermittlung von Unterstützung für Familienmitglieder, die von häuslicher Gewalt betroffenen sind

Aufgaben im Rahmen der Hilfen zur Erziehung:

Klärung und Vermittlung von

  • familienunterstützenden Hilfen für Familien und Alleinerziehende bei erzieherischen Problemen, Überforderung, Ausfall oder Krankheit des betreuenden Elternteils
  • familienersetzenden Hilfen in Heimen, Pflegefamilien, Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen
  • Hilfen für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind
  • Hilfen für junge Volljährige
  • gemeinsamen Wohnformen für Mütter und Kinder beziehungsweise Väter und Kinder

Zuständigkeiten:

Die Bezirkssozialarbeit ist nach Stadtteilen organisiert. Zuständigkeiten und Adressen der Bezirksgruppen erfahren Sie im Geschäftszimmer der Abteilung.

Weiterführende Informationen

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Hilfe bei Arbeitslosigkeit und Ausbeutung

Die Beratung ist unabhängig, freiwillig und kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Das Beratungsangebot umfasst, je nach Ihrem persönlichen Bedarf:

  • Informationen rund um das Thema Beschäftigung, Weiterbildung und Qualifizierung
  • individuelle Beratung zur beruflichen Orientierung
  • Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Begleitung auf dem Weg in Beschäftigung, Ausbildung oder Weiterbildung
  • Beistand bei wirtschaftlichen, rechtlichen und psychosozialen Themen
  • Vermittlung, Kontaktaufnahme und Begleitung zu anderen Beratungseinrichtungen
  • Ein neuer Beratungsschwerpunkt seit Januar 2021 ist die Hilfe bei ausbeuterischer Arbeit (Umgehung von Mindestlohn, unrechtmäßige Lohnabzüge, fehlende Endgeldfortzahlung, und andere Verstöße des Arbeitgebers).

Logokombination des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds

Verantwortlichkeit

Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom ZfB) 0 21 51 / 86-3006
51kom.zfb@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Heimerziehung beantragen

Die Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform ist eine der angebotenen Arten der Hilfe zur Erziehung.

Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

  1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
  3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen zudem in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Prozess

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. 

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Familienkarte: Wir suchen Familien-Unternehmen

Die Familienkarte lebt von der Angebotsvielfalt der Geschäftsleute, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine, indem sie Familien mit Angeboten verschiedenster Art wie etwa mit Rabatten auf Waren oder Dienstleistungen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen unterstützen. Die beteiligten Partner leisten einen Beitrag für Familien, positionieren sich als familienfreundliches Unternehmen und profitieren selbst vom Marketing durch die Karte.

Ihre Vorteile:

  • Kundenbindung von Familien
  • Win-Win für alle Beteiligten
  • Kostenlose Werbung in Broschüren / Auflage jährlich 15.000
  • Verlinkung vom Familienportal auf die Homepage des Unternehmens
  • Werben im quartalsweise erscheinenden Flyer mit Sonderaktionen / Auflage 3.000
  • Kooperation bei Veranstaltungen
  • Infomaterial für Werbung vor Ort

Weiterführende Informationen

Kooperationspartner können jederzeit nach Übermittlung ihres Angebotes mitmachen. Nach kurzer Bestätigung, ob alle Angaben stimmig sind, erscheint Ihr Angebot kurzfristig online. Familien haben direkt Zugang auf Ihr Familienangebot. Für ein Erscheinen in der jährlichen Angebotsbroschüre teilen Sie Ihr Angebot bitte bis spätestens 31. Oktober mit.

Hinweise

Werden Sie ein Krefelder "Familien-Unternehmen" und steuern Sie eine besondere Dienstleistung, ein Spezialangebot, einen Rabatt zu dieser Aktion bei. Verhelfen Sie sich zu einem Wettbewerbsvorteil und seien Sie mit einem Angebot dabei. Familien-Unternehmen werden mit einem speziellen Signet "Wir machen mit!" ausgezeichnet, das auch werblich genutzt werden kann. In Krefeld sind circa 20.000 Familien im Besitz der Familienkarte. Im Familienkarten-Newsletter, der kostenlos abonniert werden kann, werden neue Familien-Unternehmen vorgestellt.

Haben Sie Interesse, sich als "Familien-Unternehmen" zu beteiligen, dann schreiben Sie uns gerne ein E-Mail. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Fristen

Interessierte Partnerunternehmen können sich jederzeit mit einem Angebot an der Familienkarte beteiligen. Die Kooperation beginnt sofort bei Einreichung Ihrer Unterlagen. Änderungswünsche im Angebot können Sie immer gerne mitteilen und werden sofort berücksichtigt. Bei einer Beendigung der Zusammenarbeit bedarf es keiner Kündigungsfrist.

Prozess

Partnerunternehmen können Ihr Angebot zur Familienkarte sowohl online als auch per E-Mail an familienkarte@krefeld.de oder auf postalischem Wege einreichen.

Die Teilnahme ist ganz einfach möglich. Auf dem Anmeldeformular sind die Daten zum Angebot, Kontakt, Erreichbarkeit und Infomaterial auszufüllen. 

Jedes Partner-Unternehmen kann sein eigenes Angebot entwickeln, zum Beispiel einen Preisnachlass, ein spezieller Gutschein, eine einmalige oder wiederkehrende Sonderaktion oder eine Einladung zu einem besonderen Event. 

Den Möglichkeiten, Familien ein attraktives Angebot zu unterbreiten, sind keine Grenzen gesetzt. Zeigen Sie Ihr familienfreundliches Engagement!

Verantwortlichkeit

Familienkarte 0 21 51 / 86-1666
familienkarte@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer beantragen

Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten.

Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:

  • Massive Probleme der Lebensbewältigung
  • Konflikte mit den Eltern
  • Mangelnde soziale Kompetenzen
  • Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
  • Kriminalität
  • Weglaufen, Trebe
  • Drogenproblematik

Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Erziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.

Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung abonnieren

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