Notrufnummern für familiäre Krisen

Stress zu Hause? Hier finden Sie Notrufnummern für Not- und Krisensituationen!

Das Team Kindeswohl Krefeld ist die zentrale Fachstelle des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung für die Bearbeitung von Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdung.

Schwerpunktmäßig obliegen dem Sachgebiet die folgenden Aufgaben:

  • zentrale Bearbeitung aller Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdung
  • anonyme Beratung für Fachkräfte bei möglicher Kindeswohlgefährdung

Personen, die eine Kindeswohlgefährdung feststellen oder befürchten, haben die Möglichkeit, dies während der Dienstzeiten dem Team Kindeswohl Krefeld persönlich, telefonisch, per Brief oder per Mail mitzuteilen. 

Notfalldienst des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung:

Team Kindeswohl, Telefon: 0 21 51 / 86-4545
(erreichbar Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr)

Außerhalb der Dienstzeit und am Wochenende ist der Notfalldienst in dringenden Fällen über die Krefelder Polizei, Telefon 110, zu erreichen.

Weiterführende Informationen

EinrichtungKontakt
Frauen- und Kinderschutzhaus KrefeldTelefon: 0 21 51 / 63 37 23
Krefelder KrisenhilfeTelefon: 0 21 51 / 6 53 52 53
Das Krefelder Jugendtelefon - Krisendienst für Eltern, Kinder und JugendlicheTelefon: 0 21 51 / 2 00 57
oder gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz 08 00 / 1 11 04 44
SchwangerennotrufTelefon: 0 21 51 / 6 53 52 51
Telefonseelsorge (auch am Wochenende)Telefon: 08 00 / 1 11 01 11
oder 08 00 / 1 11 02 22 (gebührenfrei)
Opfernotruf Weisser RingTelefon: 0 18 03 / 34 34 34
Für Kinder - Nummer gegen Kummer (Jugend- und Kindersorgentelefon)Telefon: 08 00 / 1 11 03 33 (gebührenfrei)
Kinder- und JugendnotdienstTelefon: 08 00 / 4 78 61 11
Alexianer Krankenhaus
Krankenhaus Maria-Hilf GmbH Krefeld
Oberdießemer Straße 94
47805 Krefeld
Anfahrt über Dießemer Bruch
Telefon: 0 21 51 / 33 40
Fax: 0 21 51 / 3 34 36 80
Homepage: www.alexianer-krefeld.de
E-Mail: info@maria-hilf.de
Schreibaby - Ambulanz ViersenNikolaus Kinderklinik AKH Viersen GmbH
Hoserkirchweg 63
41747 Viersen
Telefon: 0 21 62 / 1 04 24 13
Fax: 0 21 62 /1 04 23 88
E-Mail: aring@akh-viersen.de

Verantwortlichkeit

Team Kindeswohl 0 21 51 / 86-4545

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag: 8:30 Uhr-16:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Mutterschaftsanerkennung

Wenn die ausländische Staatsagehörigkeit eines Elternteils dies notwendig macht, muss auch von der Mutter eines Kindes die Mutterschaft in urkundlicher Form erklärt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis zur Identität, z.B. Personalausweis oder Reisepass

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 

Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Kindertagespflegepersonen: Gewährung einer laufenden Leistung

Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege an die Kindertagespflegeperson

Benötigte Unterlagen

  • Vor Beginn eines Betreuungsverhältnisses: Vermittlungsantrag, siehe Dienstleistung "Vermittlung in Kindertagespflege"
  • Formular Anmeldung eines TPK über die Betreuung eines Kindes mit einer Betreuungsdauer von mindestens einem vollen Monat im Umfang von mehr als 15 Stunden pro Woche
  • ergänzend zu Schule oder Kindertageseinrichtung mindestens fünf Stunden pro Woche + Betreuungsvertrag
  • sowie Nachweis über den Betreuungsbedarf, z.B. Arbeitgeberbescheinigung, bei Kindern jünger als 1 Jahr oder im Falle der Ergänzungsbetreuung zur Kita

Fristen

Zur Berücksichtigung im aktuellen Monat müssen die Nachweise spätestens bis zum 10. des Monates, in dem die Betreuung des Kindes beginnt, in der Verwaltung eingegangen sein. Verspätete Nachweise werden ab dem Monat berücksichtigt, in dem sie eingereicht werden.

Prozess

Schriftlich mit Vorlage der ausgefüllten Formulare.

  • Bei Änderungen im Betreuungsverhältnis: Formular Änderung im laufenden Betreuungsverhältnis + geänderter Betreuungsvertrag.
  • Bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses: Formular Abmeldung eines TPK.

Die Formulare sind von Tagespflegeperson und den gesetzlichen Vertretern des Kindes mit blauem dokumentenechten Stift zu unterzeichnen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat (im Regelfall)

Verantwortlichkeit

Tagespflege 0 21 51 / 86-0
tagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Kindertagespflegepersonen: Erstattung von Sozialversicherungen, Qualifizierungen und Fortbildungen

Erstattung von Sozialversicherungen sowie Qualifizierungen und Fortbildungen der Kindertagespflegeperson für den Zeitraum in dem ein oder mehrere Kinder in öffentlicher Kindertagespflege betreut und laufende Geldleistung gezahlt wurde.

Benötigte Unterlagen

  • Rentenversicherungsbescheid
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbescheid
  • Unfallversicherungsbescheid
  • Teilnahmebescheid und Gebühren der Fortbildung oder Qualifizierung

Fristen

  • Erstattung Sozialversicherung: Erstattung max. vier Jahre rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreichung
  • Erstattung Qualifizierung: -
  • Erstattung Fortbildung: Einreichung in dem Kitajahr, in dem die Fortbildung durchgeführt wurde.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat (im Regelfall)

Verantwortlichkeit

Tagespflege 0 21 51 / 86-0
tagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Kindertagespflegepersonen: Beratung und Begleitung

Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen durch die für den Betreuungsbezirk zuständige Fachberatung des Fachdienstes Kindertagespflege der Stadt Krefeld oder des Kooperationspartners. Die Fachberatung ist die persönliche Ansprechperson der Kindertagespflegeperson in allen Belangen, die die Kindertagespflege betreffen.

Prozess

Für die Beratung und Begleitung sind keine Unterlagen nötig, die formlose Kontaktaufnahme zu einer Fachberatung entweder persönlich, telefonisch oder schriftlich ist ausreichend.

Verantwortlichkeit

Fachberatung Kindertagespflege 0 21 51 / 86-3545
fachberatungen.kindertagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Kindertagespflegepersonen: Ausstellen einer Pflegeerlaubnis

Eignungsfeststellung und Erteilung der Pflegeerlaubnis für Kindertagespflegepersonen, die zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege berechtigt, sowie anschließende Begleitung und Beratung durch eine Fachberatung des Fachdienstes Kindertagespflege der Stadt Krefeld. Die anschließende Begleitung und Beratung erfolgt auch durch die Fachberatungen des Koopertionspartner.

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Es entstehen keine Verwaltungsgebühren, jedoch entstehen Kosten für die vorgeschriebene Teilnahme an der Grundqualifizierung nach DJI oder QHB.

Fristen

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

Prozess

  • Erstkontakt persönlich.
  • Eine persönliche Beratung nach Besuch des Vorkurses durch eine Fachberatung wird empfohlen.

FAQ

Wie lange dauert die Ausbildungsdauer?

Die Ausbildungsdauer im Rahmen der Grundqualifizierung dauert je nach Qualifizierung zwischen 5 und 16 Monate, die Erteilung einer Pflegeerlaubnis dauert im Anschluss bis zu sechs Wochen.

Verantwortlichkeit

Fachberatung Kindertagespflege 0 21 51 / 86-3545
fachberatungen.kindertagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Kindertagespflege: Vermittlung

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die insbesondere für Kinder unter drei Jahren der Betreuung in einer Kita gleichgestellt ist. Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für die Jüngsten geeignet. Eine Kindertagespflegeperson betreut als feste Bezugsperson maximal fünf Kinder gleichzeitig in ihren Räumen, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen.

Wenn sich zwei maximal drei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen, können im Rahmen einer sogenannten "Großtagespflegestelle" bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuet werden. Jedoch ist auch bei dieser Betreuungsform jedes Kind pädagogisch und vertraglich einer Kindertagespflegeperson fest zugeordnet.

Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig und dadurch zeitlich flexibel. Sie tragen somit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und bieten Eltern durch den Abschluss eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages eine verlässliche Betreuungsform. Die Auszahlung der laufenden Geldleistung erfolgt in der Regel über das Jugendamt, Eltern werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt.

Sowohl die Kindertagespflegepersonen selbst, als auch die Betreuungsräume müssen für die Durchführung dieses Angebotes geeignet sein. Die Überprüfung der persönlichen Eignung von Kindertagespflegepersonen sowie die anschließende Erteilung der Pflegeerlaubnis obliegt dem Jugendamt. Jede Kindertagespflegeperson, die ab 01.08.2022 erstmalig diese Tätigkeit aufnimmt, muss eine Qualifizierung im Umfang von 300 Stunden nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) absolviert haben.

Gebiet in Stadtmitte (innerhalb der grünen Linie)
Gebiet in Stadtmitte (innerhalb der grünen Linie)

Informationen für Kindertagespflegepersonen aus dem Bezirk Stadtmitte

Mit der anstehenden Änderung der Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in Kindertagespflege werden alle Kindertagespflegepersonen im Rahmen der Sachkostenerstattung eine anteilige Mietkostenübernahme erhalten.

Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass zusätzlich zu dieser gewährten Mietkostenübernahme eine Standortprämie beschlossen wurde. Diese können Sie ergänzend beantragen, wenn Sie im hier dargestellten Gebiet in Stadtmitte (innerhalb der grünen Linie) Ihre Kindertagespflegestelle betreiben.

Antrag für die Standortprämie

  • Sie finden den Antrag für die Standortprämie im Bereich "Benötigte Formulare". Alternativ können Sie auf diesen Link klicken.
  • Bitte drucken Sie ihn aus, füllen ihn aus und unterschreiben ihn. 
  • Dann schicken Sie ihn per E-Mail oder Post an Ihre zuständige Fachberatung.

Höhe der Standortprämie

Die Standortprämie beträgt zunächst grundsätzlich 2,80 Euro/m².

Die Wohnfläche, für die Sie die Prämie maximal erhalten können, wird anhand einer Vollbelegung berechnet. Dabei gehen wir davon aus, dass in der Kindertagespflegestelle fünf Tagespflegekinder und in der Großtagespflege neun Tagespflegekinder in Vollbelegung betreut werden. Wenn die Kindertagespflegestelle nicht voll belegt ist, bedeutet das, dass die Standortprämie anteilig, also für jedes Kind weniger als fünf bzw. neun gekürzt.

Beispiel: Werden in einer Kindertagespflegestelle drei statt der maximal möglichen fünf Kinder gleichzeitig betreut, erhalten Sie für diese drei Kinder anteilig 3/5 der maximalen Höhe der Standortprämie.

Die Höhe der Prämie ist außerdem grundsätzlich abhängig davon, ob Sie in angemieteten oder eigenen Räumen tätig sind und, ob Sie eine Kindertagespflege oder Großtagespflegestelle betreiben. 

Wie sich das auf die die maximal mögliche Standortprämie auswirkt, errechnen sich wie folgt:

a) Kindertagespflegestelle in angemieteten Räumen

Die Standortprämie wird in Räumen, die Sie nur für Ihre Kindertagespflege angemietet haben oder anmieten werden, anhand der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche berechnet.

Dabei gilt:

  • Die Standortprämie wird auf eine Fläche von 75 m² (Kindertagespflegestelle) bzw. 150 m² (Großtagespflegestelle) begrenzt.
  • Bei einer Bezuschussung von 2,80 EUR/m² ergeben sich folgende maximal mögliche Standortprämien in angemieteten Räumen: 
  • Für Kindertagespflegestellen werden in 2024 bis zu 210,00 EUR monatlich als Standortprämie gezahlt. 
  • Für Großtagespflegestellen werden in 2024 bis zu 420,00 EUR monatlich als Standortprämie gezahlt. 

b) Kindertagespflegestellen in eigenen Räumen (6 m²/Kind)

Für Kindertagespflege in Ihren eigene Räume, also dort, wo Sie auch selber wohnen, erhalten Sie die Standortprämie auf Basis einer angenommenen Nutzfläche von 6 m² pro Kind.

Das bedeutet:

Bei einer Kindertagespflegestelle für maximal fünf Kinder werden bis zu 30 m² (5 Kinder x 6 m²) mit 2,80 EUR/m² gefördert. Das ergibt einen Zuschuss für Sie bis zu 84,00 EUR monatlich.

Eine Großtagespflegestelle kann bei maximal neun gleichzeitig anwesenden Kindern mit einer förderfähigen Fläche von 54 qm à 2,80 EUR/qm gefördert werden. Das ergibt eine Standortprämie von bis zu 151,20 EUR pro Monat.

Wenn Sie die gesamte Fläche Ihrer Wohnräume (inkl. Küchen- und Sanitärbereiche) für die Kindertagespflege nutzen, können Sie formlos die komplette Mietübernahme beantragen. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – Abteilung Kinder.

Förderungsvoraussetzung

Um die Zahlung der Standortprämie zu erhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Belegung der Plätze über das Jugendamt mit Ihnen erfolgt. Sie erhalten dafür Vermittlungsvorschläge von Ihrer zuständigen Fachberatung, die sie eigenverantwortlich für sich prüfen. Sofern aus Ihrer Sicht ein Vorschlag nicht passend sein sollte, ein Kind beispielsweise aufgrund seines Alters, der Entfernung der elterlichen Wohnung, der Erziehungsvorstellungen der Erziehungsberechtigten etc. nicht in Ihre „Kindergruppe“ passt, teilen Sie Ihre Bedenken der Fachberatung mit. Sollten diese nicht aufgelöst werden können, erhalten Sie neue Vorschläge im Anschluss. Dadurch wird Ihr Akquiseaufwand als Kindertagespflegeperson(en) deutlich verringert.

Prozess

Entweder über das digitale Bedarfsmeldeportal TPF-Online oder per Mail bei der Fachberatung der Kindertagespflege, bei letzterem erhalten Sie das Formular "Antrag auf Vermittlung". 

Das Formular "Anmeldung eines TPK" erhalten Sie im Laufe des Prozesses auf beiden Wegen. Dieses ist vor Beginn der Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege von den Erziehungsberechtigten und der betreuenden Tagespflegeperson auszufüllen und bei der zuständigen Fachberatung im Original einzureichen.

TPF-Online - Betreuungsbedarf melden

Verantwortlichkeit

Fachberatung Kindertagespflege 0 21 51 / 86-3545
fachberatungen.kindertagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Kindertageseinrichtungen

Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld plant und koordiniert als örtlicher Träger der Jugendhilfe die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern ab vier Monaten bis zum Schuleintritt in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) und in der Kindertagespflege (KTP). In Bezug auf ihre Struktur unterscheiden sich die Einrichtungen erheblich, unterliegen aber alle den gleichen Grundsätzen, basierend auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Verteilt über das Stadtgebiet Krefeld gibt es über 100 Kindertageseinrichtungen.
Die Kindertageseinrichtungen werden von verschiedenen Trägern und nach unterschiedlichen pädagogischen Konzeptionen geführt. Einige dieser Kindertageseinrichtungen sind vom Land Nordrhein-Westfalen als Familienzentrum zertifiziert.

Innerhalb der Kita - Zeit soll das Kind zu einer „eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" heranwachsen. In den konfessionell geführten Kindertagseinrichtungen lernt es zusätzlich die jeweilige Konfession mit ihren Festen und Traditionen kennen. Dies geschieht immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Entwicklungsphase und der aktuellen Lebenssituation des Kindes.

Die Belegung der Kindertageseinrichtungen wird für jedes Kindergartenjahr neu berechnet und festgelegt. 

Eine Übersicht über die Belegung im Kindergartenjahr 2022/23 finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Betreuungsangebot

Das Betreuungsangebot, also die Betreuungsform und die Betreuungsdauer der einzelnen Kindertageseinrichtungen, orientieren sich nach dem örtlichen Bedarf, der im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt wird.

Einige Kindertageseinrichtungen bieten integrative Gruppen an. Ausgehend vom Gleichheitsprinzip aller Kinder unterstützt der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung die gelebte Pädagogik der Vielfalt.

Inklusion

Inklusion bedeutet für die pädagogischen Fachkräfte eine vorurteilsferne Erziehung und Bildung aller Kinder, die speziell auf die Bedürfnisse eines jeden einzelnen Kindes ausgerichtet ist, unabhängig von seiner weltanschaulichen Prägung und der Nationalität.

Die Mädchen und Jungen werden von Fachkräften unterschiedlicher Professionen begleitet und unterstützt. Fortbildungen und die qualifizierte Fachberatung von Seiten der Sachgebietsleitungen garantieren in den Kindertageseinrichtungen einen hohen pädagogischen Standard.

Elternbeiträge

Für die Betreuung eines Kindes müssen Elternbeiträge gezahlt werden. Die Elternbeiträge sind vom jeweiligen Einkommen, dem Alter des Kindes und der Betreuungsdauer abhängig. Die Höhe der Elternbeiträge ist für die Stadt Krefeld in einer Satzung geregelt. Die Elternbeiträge sind an die Stadt zu zahlen.

Rahmenbedingungen

Baulich sind die Kindertageseinrichtungen und die dazu gehörenden Außenspielflächen so konzipiert, dass sich die Kinder wohl und geborgen fühlen, sie aber gleichzeitig für jede Altersstufe Neues bieten. Es gibt viel zu entdecken und zu erforschen. Das Spiel- und Lernmaterial ist auf die verschiedenen Altersstufen abgestimmt. Die Verortung in dem jeweiligen Bezirk und die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Institutionen ist ein wichtiger Baustein der pädagogischen Arbeit.

Erziehungs- und Bildungsauftrag

In den Kindertageseinrichtungen (Kitas) gehen die ErzieherInnen neben der Betreuungsaufgabe einem eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag nach. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten sind von wesentlicher Bedeutung. Die Kita ergänzt und unterstützt dadurch die Erziehung des Kindes in der Familie.

Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bildungsbiographie. Sie kann als Schlüssel gesehen werden, der viele Tore öffnet. Die Förderung von Sprachkompetenz ist eine zentrale Aufgabe in der Kita.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird in enger Kooperation mit den Grundschulen seit dem Jahr 2007 bei allen vierjährigen Kindern eine Sprachstandfeststellung durchgeführt. Bei Bedarf wird ein Kind in der Kindertageseinrichtung zusätzlich intensiv sprachlich gefördert. Handlungsleitend ist die alltagsintegrierte Sprachförderung.
Eine medizinisch notwendige Sprachbehandlung kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Der Übergang von der familiären zur institutionellen Betreuung ist für eine gelingende „Fremdbetreuung oder Kindergartenzeit" von hoher Bedeutung. In den einzelnen Kindertageseinrichtungen werden daher mit den Eltern eine auf das Kind und die Kita abgestimmte Eingewöhnungsphase vor der Aufnahme eines Kindes genau besprochen.

In § 14 KiBiz wird die Zusammenarbeit mit der Grundschule genau beschrieben. Basierend auf diesem Paragraphen ist für Krefeld ein Kooperationskalender (siehe Downloads) entwickelt worden, der für die städtischen Kitas bindend ist. Eckpunkte sind eine verbesserte Kommunikation zwischen den jeweiligen Pädagogen, eine durchgehende Bildungsbiographie und ein standardisierter Einschulungsparcours.

Pädagogische Leitlinien

Mit den „Grundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder von null bis zehn Jahren" soll das gemeinsame Erziehungsverständnis im Elementar- und Primarbereich gestärkt werden. Jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft und dem Bildungsniveau seiner Eltern, soll die gleichen Chancen erhalten. Zehn Bereiche stehen bei der frühkindlichen Bildung im Vordergrund des pädagogischen Handelns. Sie sind in folgende Fachrichtungen aufgeteilt:

  1. Bewegung
  2. Körper, Gesundheit und Ernährung
  3. Sprache und Kommunikation
  4. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
  5. Musisch-ästhetische Bildung
  6. Religion und Ethik
  7. Mathematische Bildung
  8. Naturwissenschaftlich-technische Bildung
  9. Ökologische Bildung
  10. Medien

In der täglichen pädagogischen Arbeit werden diese verschiedenen Bereiche immer berücksichtigt.

Das Profil einer Kita beinhaltet verschiedene Aspekte, die jede Einrichtung einzigartig machen. Nicht nur das Gebäude und sein Standort beeinflussen die pädagogische Arbeit. Aufgrund der Bedürfnisse der Kinder und der verschiedenen Neigungen der einzelnen Pädagoginnen und Pädagogen bietet jede Einrichtung zusätzliche Projekte an. In einigen Kitas entwickelte sich im Laufe der Zeit daraus ein Schwerpunkt.

Bitte informieren Sie sich in der Kita über die konzeptionelle pädagogische Arbeit und lernen die Kita bei einem kleinen Rundgang besser kennen. Die Leiterin / der Leiter beantworten gerne Ihre Fragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren.

Verantwortlichkeit

Team Kitaonline 0 21 51 / 86-3366
kitaonline@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 9:00 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr-12:30 Uhr

Kindertagesbetreuung: Elternbeiträge

Festsetzung von Elternbeiträgen

Für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß §§ 1, 3 und 4 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.

Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu leisten haben, ist bei der Aufnahme des Kindes und danach auf Verlangen eine Erklärung zum Einkommen mit einem entsprechenden Nachweis der Eltern abzugeben (§§ 7 und 9 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen).

Merkblatt zum Elternbeitrag

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise

Fristen

Einzellfallabhängig

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Die Bearbeitungszeit hängt von jedem Einzelfall ab.

Verantwortlichkeit

Elternbeiträge 0 21 51 / 86-0
elternbeitraege@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Kinder, Jugendliche und Erwachsene: Beratung

Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung bietet im Rahmen der Bezirkssozialarbeit Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Familien und Alleinerziehenden bei sozialen Problemen, in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung sowie bei der Verselbständigung.

Aufgaben im Rahmen der Bezirkssozialarbeit:

  • allgemeine Beratung in allen erzieherischen Fragen und bei familiären Konflikten
  • Beratung bei Partnerschaftsproblemen, Trennung und Scheidung
  • Beratung bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
  • Stellungnahmen für das Familiengericht
  • Klärung von Krisensituationen in Familien
  • Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Fällen von Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigung, Verletzung der Aufsichtspflicht, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch
  • Aufgaben nach dem Gewaltschutzgesetz durch Beratung und Vermittlung von Unterstützung für Familienmitglieder, die von häuslicher Gewalt betroffenen sind.

Aufgaben im Rahmen der Hilfen zur Erziehung:

Klärung und Vermittlung von

  • familienunterstützenden Hilfen für Familien und Alleinerziehende bei erzieherischen Problemen, Überforderung, Ausfall oder Krankheit des betreuenden Elternteils
  • familienersetzenden Hilfen in Heimen, Pflegefamilien, Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen
  • Hilfen für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind
  • Hilfen für junge Volljährige
  • gemeinsamen Wohnformen für Mütter und Kinder beziehungsweise Väter und Kinder.

Kontaktinformationen

Zuständigkeiten:

Die Bezirkssozialarbeit ist nach Stadtteilen organisiert. Zuständigkeiten und Adressen der Bezirksgruppen erfahren Sie im Geschäftszimmer der Abteilung.

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung abonnieren

Hilfe

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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