Datenschutzrechtliche Hinweise für die Beantragung von BAföG
Datenschutzrechtliche Hinweise für den Antrag auf Elterngeld
Frühe Hilfen Netzwerk für Krefeld
Das Netzwerk Frühe Hilfen in Krefeld ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Verbänden, Einrichtungen und Fachkräften aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich sowie dem Gesundheitswesen. Ziel ist es, allen Kindern in unserer Stadt einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Daher halten die Netzwerkpartner*innen Angebote in folgenden Bereichen vor:
- Angebote für Schwangere und werdende Eltern
- Angebote rund um die Geburt
- Angebote für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren
- Sonstige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien
Die beteiligten Fachkräfte unterstützen (werdende) Eltern bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Versorgungs- und Erziehungskompetenz indem Sie begleiten, entlasten und beraten.
Hier den Flyer "Frühe Hilfen-Netzwerk für Krefeld" herunterladen.
Weiterführende Informationen
Krefelder Frauenärzte |
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Krefelder Hebammen |
Krefelder Kinder- und Jugendärzte |
Pro Familia KrefeldMühlenstraße 42, 47798 Krefeld |
SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. KrefeldDionysiusplatz 22, 47798 Krefeld |
Stadt Krefeld |
Stadt Krefeld |
Rechtliche Grundlagen
- Zu den für die Frühen Hilfen maßgeblichen Gesetzen zählen unter anderem das Bundeskinderschutzgesetz, die Sozialgesetzbücher und landesrechtliche Bestimmungen. Ergänzend bestimmen Beschlüsse der Ministerkonferenzen und weitere Vereinbarungen aus Koalitionsverträgen die Frühen Hilfen sowie die Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
- Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen.
- Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz stellt als Artikel 1 das Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) dar. Mit dem Ziel, das Wohl von Kindern zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern, regelt es in vier Paragraphen vor allem die Aufgaben relevanter Akteure, die Rahmenbedingungen für deren Zusammenarbeit sowie den Aufbau verlässlicher Netzwerke Frühe Hilfen.
- § 1 Absatz 4 und § 2 bis 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Die Angebote der Frühen Hilfen sind freiwillig und in der Regel kostenfrei.
Verantwortlichkeit
fruehe.hilfen@krefeld.de
Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.
Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung. Die Urkunden können Sie bundesweit bei jedem Jugendamt erstellen lassen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis zur Identität z.B. Personalausweis, Reisepass
- Mutterpass - bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Es können Gebühren anfallen
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung sind gebührenfrei. Bei Notaren können Gebühren anfallen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Ist der Vater des Kindes nicht bereit die Vaterschaft zu dem Kind freiwillig anzuerkennen, so ist beim Familiengericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu stellen. Hierbei können wir Ihnen als Mutter des Kindes behilflich sein.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Bereich Beistandschaft im Jugendamt.
Vaterschaftsanfechtung - Beistandschaft
Wenn Zweifel an einer rechtlich bestehenden Vaterschaft bestehen, ist zur Klärung der tatsächlichen Abstammung ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht (Familiengericht) notwendig. In dem gerichtlichen Verfahren benötigt das Kind als Beteiligter vielfach einen formellen Vertreter. Nach der entsprechenden Bestellung durch das Familiengericht übernimmt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Beistandschaften diese Aufgabe und vertritt das Kind in dem gerichtlichen Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft.
Für weitergehende Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontaktinformationen
Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!
Verantwortlichkeit
beistandschaft@krefeld.de
Unterhaltsansprüche von Kindern
Der Vater muss für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kinder Mutter Unterhalt gewähren.
Wenn die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil ihr dies aufgrund der Schwangerschaft oder einer dadurch verursachten Krankheit nicht möglich ist, ist der Vater verpflichtet, ihr darüber hinaus auch Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch, wenn die Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.
Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch ebenso gegen die Mutter zu.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Kontaktinformationen
Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!
Verantwortlichkeit
beistandschaft@krefeld.de
Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die gemeinsamen Gruppenerlebnisse sorgen für die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und angemessener Umgangs- und Auseinandersetzungsformen mit Gleichaltrigen.
Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.
Benötigte Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Rechtsgrundlagen
Verantwortlichkeit
familienberatung@krefeld.de
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen, die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.
Benötigte Unterlagen
- gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
- Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden
Rechtsgrundlagen
Prozess
Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.
Verantwortlichkeit
familienberatung@krefeld.de
Sorgeerklärung
Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
Das gemeinsame Sorgerecht können Eltern bestimmen, wenn beide Elternteile eine entsprechende übereinstimmende Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar beurkunden lassen; dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Eltern des Kindes müssen nicht in Haushaltsgemeinschaft leben. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Elternteiles abgeändert werden.
Hinweis
Für ein Beratungsgespräch oder für die Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Im Rahmen der notwendigen Belehrung werden Sie über die rechtliche Bedeutung der Beurkundung informiert und Ihre Fragen beantwortet.
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!
Benötigte Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
FAQ
Kann der Vater des Kindes das alleinige Sorgerecht erhalten?
Der Vater des Kindes kann das alleinige Sorgerecht nur durch eine gerichtliche Entscheidung erhalten, wenn der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder das Sorgerecht der Mutter ruht; die Entscheidung muss dem Wohle des Kindes dienen.
Kann den Eltern das gemeinsame Sorgerecht übertragen werden?
Das Familiengericht kann auf Antrag den Eltern das Sorgerecht auch gemeinsam übertragen, wenn dies dem Wohle des Kindes nicht widerspricht.
Was passiert wenn die Mutter des Kindes verstirbt?
Im Todesfall der Mutter geht die Sorge auf den Vater allein über, wenn vorher die gemeinsame elterliche Sorge bestand. Ansonsten ist eine Sorgerechtsregelung durch eine gerichtliche Entscheidung nötig.
Wo erhalte ich eine Bestätigung darüber, dass keine gemeinsame Sorge besteht?
erhalten Sie diese sogenannte Negativbescheinigung auch hier. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet waren.
Verantwortlichkeit
beistandschaft@krefeld.de
Pflegeeltern werden
Schön, dass Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren.
Kinder sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, in einer Familie oder einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Nicht alle Kinder können zu jedem Zeitpunkt bei ihren Eltern in der Familie leben. Aus unterschiedlichen Gründen können Eltern in Situationen geraten, in denen sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Kindern das zu geben, was diese für eine gesunde Entwicklung benötigen.
Pflegefamilien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe. Sie tragen dazu bei, dass wir für möglichst viele Kinder geeignete Familien finden können.
Die Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist eine Entscheidung fürs Leben. Eine Entscheidung, die viel Einfühlungsvermögen und Geduld erfordert, aber auch dazu beiträgt, das eigene Leben sinnvoll und glücklich zu gestalten.
Der Pflegekinderdienst in der Abteilung Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung im Jugendamt der Stadt Krefeld beantwortet viele Fragen rund um das Thema „Pflegekinder“ und berät auch persönlich.
Benötigte Unterlagen
- Die Benötigten Unterlagen werden im ersten Beratungsgespräch ausgehändigt.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
FAQ
Welche Kinder brauchen Pflegeeltern?
Die Lebenssituation und die Lebensumstände der Eltern sind es, die dazu führen können, dass ein Kind nicht mehr sicher und geborgen bei diesen aufwachsen kann und zu Pflegeeltern kommt. Kinder brauchen Liebe, Fürsorge, Aufmerksamkeit, Respekt, aber zum Beispiel auch Grenzen, um sich gut zu entwickeln und selbst Stabilität zu erreichen. Pflegeeltern sollen diesen Kindern genau dieses stabile Umfeld geben.
Welche Pflegeformen gibt es?
Pflegeeltern können kurzfristig in Notsituationen gebraucht werden oder mittel-und langfristig die Fürsorge für ihre Pflegekinder übernehmen. Bei der „Dauerpflege“ leben die Pflegekinder in der Pflegefamilie, bis sie erwachsen sind.
Vermittelt werden Säuglinge, (Klein-) Kinder und Jugendliche. Kinder mit starken seelischen Verletzungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen sowie körperlich oder geistige Behinderungen leben in sonderpädagogischen Pflegestellen. Hier muss mindestens ein Elternteil über eine entsprechende berufliche Ausbildung verfügen.
Bei der Kurzzeitpflege wird das Kind für eine klar begrenzte Zeit durch eine Pflegemutter oder einen Pflegevater betreut. Dies kann zum Beispiel sein, wenn die Eltern des Kindes durch einen Krankenhaus-, Kuraufenthalt oder aus einem sonstigen Grund das eigene Kind nicht versorgen können.
Wo kann ich mich informieren, wenn ich ein Pflegekind in Krefeld aufnehmen möchte?
Bei Interesse zur Aufnahme eines Pflegekindes sind alle wissenswerten Informationen bei der Stadt Krefeld im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung erhältlich. Pflegekinder können Säuglinge, (Klein-) Kinder und Jugendliche sein. Sie können für eine begrenzte Zeit in ihrer Pflegefamilie leben oder auch, bis sie erwachsen sind.
Die Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes der Stadt Krefeld beraten gerne und freuen sich auf ein persönliches Kennenlernen. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten unter "Verantwortlichkeit".
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Krefeld ein Pflegekind aufzunehmen?
Die Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist eine Entscheidung fürs Leben. Eine Entscheidung, die viel Einfühlungsvermögen und Geduld erfordert, aber auch dazu beiträgt, das eigene Leben sinnvoll und glücklich zu gestalten. In Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin werden in einem persönlichen Gespräch und Kennenlernen weiter Fragen zur Aufnahme von Pflegekindern beantwortet.
Welche Ratgeber gibt es in Krefeld zum Thema Pflegekinder?
Die Infobroschüren des Pflegekinderdienstes der Stadt Krefeld beantwortet viele Fragen zum Thema „Pflegekinder":
Was ist der Pflegekinderdienst?
Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst der Abteilung Familien des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung. Wer Interesse hat, ein Pflegekind in der Familie zu betreuen, kann sich an den Pflegekinderdienst wenden. Hier gibt es Informationen, welche Voraussetzungen als Familie notwendig sind und wie Familien bei Ihrer Tätigkeit unterstützt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung".
Wie funktioniert eine Adoption in Krefeld?
Wer sich über die Adoptionsmöglichkeiten in Krefeld informieren will, kann sich an die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Krefeld wenden. Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die Eltern auszuwählen, die am besten zum Kind passen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes besteht. Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern ist per Mail an adoptionen@krefeld.de erhältlich.
Verantwortlichkeit
pflegefamiliewerden@krefeld.de