Unterhaltsansprüche von Kindern

Der Vater muss für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kinder Mutter Unterhalt gewähren.

Wenn die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil ihr dies aufgrund der Schwangerschaft oder einer dadurch verursachten Krankheit nicht möglich ist, ist der Vater verpflichtet, ihr darüber hinaus auch Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch, wenn die Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.

Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch ebenso gegen die Mutter zu.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die gemeinsamen Gruppenerlebnisse sorgen für die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und angemessener Umgangs- und Auseinandersetzungsformen mit Gleichaltrigen.

Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • Wird bei der Beratung besprochen

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 9:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 9:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 9:30 Uhr-12:30 Uhr

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.

Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen, die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.

Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Prozess

Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 9:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 9:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 9:30 Uhr-12:30 Uhr

Sorgeerklärung

Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.

Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge zukünftig gemeinsam ausüben wollen, kann dies durch eine entsprechende Urkunde festgelegt werden. Dies kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Pflegeeltern werden

Kinder sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, in einer Familie oder einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Nicht alle Kinder können zu jedem Zeitpunkt bei ihren Eltern in der Familie leben. Aus unterschiedlichen Gründen können Eltern in Situationen geraten, in denen sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Kindern das zu geben, was diese für eine gesunde Entwicklung benötigen.

Pflegefamilien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe. Sie tragen dazu bei, dass wir für möglichst viele Kinder geeignete Familien finden können.

Der Pflegekinderdienst in der Abteilung Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung im Jugendamt der Stadt Krefeld beantwortet viele Fragen rund um das Thema „Pflegekinder“ und berät auch persönlich. 

Benötigte Unterlagen

  • Die Benötigten Unterlagen werden im ersten Beratungsgespräch ausgehändigt.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

FAQ

Welche Kinder brauchen Pflegeeltern?

Die Lebenssituation und die Lebensumstände der Eltern sind es, die dazu führen können, dass ein Kind nicht mehr sicher und geborgen bei diesen aufwachsen kann und zu Pflegeeltern kommt. Kinder brauchen Liebe, Fürsorge, Aufmerksamkeit, Respekt, aber zum Beispiel auch Grenzen, um sich gut zu entwickeln und selbst Stabilität zu erreichen. Pflegeeltern sollen diesen Kindern genau dieses stabile Umfeld geben.

Welche Pflegeformen gibt es?

Pflegeeltern können kurzfristig in Notsituationen gebraucht werden oder mittel-und langfristig die Fürsorge für ihre Pflegekinder übernehmen. Bei der „Dauerpflege“ leben die Pflegekinder in der Pflegefamilie, bis sie erwachsen sind. Vermittelt werden Säuglinge, (Klein-) Kinder und Jugendliche. Kinder mit starken seelischen Verletzungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen sowie körperlich oder geistige Behinderungen leben in sonderpädagogischen Pflegestellen. Hier muss mindestens ein Elternteil über eine entsprechende berufliche Ausbildung verfügen. Bei der Kurzzeitpflege wird das Kind für eine klar begrenzte Zeit durch eine Pflegemutter oder einen Pflegevater betreut. Dies kann zum Beispiel sein, wenn die Eltern des Kindes durch einen Krankenhaus-, Kuraufenthalt oder aus einem sonstigen Grund das eigene Kind nicht versorgen können.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich ein Pflegekind in Krefeld aufnehmen möchte?

Bei Interesse zur Aufnahme eines Pflegekindes sind alle wissenswerten Informationen bei der Stadt Krefeld im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung erhältlich. Pflegekinder können Säuglinge, (Klein-) Kinder und Jugendliche sein. Sie können für eine begrenzte Zeit in ihrer Pflegefamilie leben oder auch, bis sie erwachsen sind. Die Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes der Stadt Krefeld beraten gerne und freuen sich auf ein persönliches Kennenlernen. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten unter "Verantwortlichkeit".

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Krefeld ein Pflegekind aufzunehmen?

Die Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist eine Entscheidung fürs Leben. Eine Entscheidung, die viel Einfühlungsvermögen und Geduld erfordert, aber auch dazu beiträgt, das eigene Leben sinnvoll und glücklich zu gestalten. In Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin werden in einem persönlichen Gespräch und Kennenlernen weiter Fragen zur Aufnahme von Pflegekindern beantwortet.

Welche Ratgeber gibt es in Krefeld zum Thema Pflegekinder?

Die Infobroschüren des Pflegekinderdienstes der Stadt Krefeld beantwortet viele Fragen zum Thema „Pflegekinder":

Kinder suchen Pflegeeltern (https://service.krefeld.de/system/files/2024-04/kleines_abc_fuer_pflege…)
Kleines ABC für Pflegeelternbewerber (https://service.krefeld.de/system/files/2024-04/kinder_suchen_pflegelte…)

Was ist der Pflegekinderdienst?

Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst der Abteilung Familien des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung. Wer Interesse hat, ein Pflegekind in der Familie zu betreuen, kann sich an den Pflegekinderdienst wenden. Hier gibt es Informationen, welche Voraussetzungen als Familie notwendig sind und wie Familien bei Ihrer Tätigkeit unterstützt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung" (https://service.krefeld.de/node/386).

Wie funktioniert eine Adoption in Krefeld?

Wer sich über die Adoptionsmöglichkeiten in Krefeld informieren will, kann sich an die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Krefeld wenden. Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die Eltern auszuwählen, die am besten zum Kind passen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes besteht. Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern ist per Mail an adoptionen@krefeld.de erhältlich.

Verantwortlichkeit

Pflegekinder 0 21 51 / 86-3702
pflegefamiliewerden@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Notrufnummern für familiäre Krisen

Stress zu Hause? Hier finden Sie Notrufnummern für Not- und Krisensituationen:

Notfalldienst des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung:

Team Kindeswohl, Telefon: 0 21 51 / 86-4545
(erreichbar Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr)

Außerhalb der Dienstzeit und am Wochenende ist der Notfalldienst in dringenden Fällen über die Krefelder Polizei, Telefon 110, zu erreichen.

Weiterführende Informationen

EinrichtungKontakt
Frauen- und Kinderschutzhaus KrefeldTelefon: 0 21 51 / 63 37 23
Krefelder KrisenhilfeTelefon: 0 21 51 / 6 53 52 53
Das Krefelder Jugendtelefon - Krisendienst für Eltern, Kinder und JugendlicheTelefon: 0 21 51 / 2 00 57
oder gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz 08 00 / 1 11 04 44
SchwangerennotrufTelefon: 0 21 51 / 6 53 52 51
Telefonseelsorge (auch am Wochenende)Telefon: 08 00 / 1 11 01 11
oder 08 00 / 1 11 02 22 (gebührenfrei)
Opfernotruf Weisser RingTelefon: 0 18 03 / 34 34 34
Für Kinder - Nummer gegen Kummer (Jugend- und Kindersorgentelefon)Telefon: 08 00 / 1 11 03 33 (gebührenfrei)
Kinder- und JugendnotdienstTelefon: 08 00 / 4 78 61 11
Alexianer Krankenhaus
Krankenhaus Maria-Hilf GmbH Krefeld
Oberdießemer Straße 94
47805 Krefeld
Anfahrt über Dießemer Bruch
Telefon: 0 21 51 / 33 40
Fax: 0 21 51 / 3 34 36 80
Homepage: www.alexianer-krefeld.de
E-Mail: info@maria-hilf.de
Schreibaby - Ambulanz ViersenNikolaus Kinderklinik AKH Viersen GmbH
Hoserkirchweg 63
41747 Viersen
Telefon: 0 21 62 / 1 04 24 13
Fax: 0 21 62 /1 04 23 88
E-Mail: aring@akh-viersen.de

Verantwortlichkeit

Team Kindeswohl 0 21 51 / 86-4545

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag: 8:30 Uhr-16:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Mutterschaftsanerkennung

Wenn die ausländische Staatsagehörigkeit eines Elternteils dies notwendig macht, muss auch von der Mutter eines Kindes die Mutterschaft in urkundlicher Form erklärt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis zur Identität, z.B. Personalausweis oder Reisepass

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 

Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Kindertagespflegepersonen: Gewährung einer laufenden Leistung

Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege an die Kindertagespflegeperson

Benötigte Unterlagen

  • Vor Beginn eines Betreuungsverhältnisses: Vermittlungsantrag, siehe Dienstleistung "Vermittlung in Kindertagespflege"
  • Formular Anmeldung eines TPK über die Betreuung eines Kindes mit einer Betreuungsdauer von mindestens einem vollen Monat im Umfang von mehr als 15 Stunden pro Woche
  • ergänzend zu Schule oder Kindertageseinrichtung mindestens fünf Stunden pro Woche + Betreuungsvertrag
  • sowie Nachweis über den Betreuungsbedarf, z.B. Arbeitgeberbescheinigung, bei Kindern jünger als 1 Jahr oder im Falle der Ergänzungsbetreuung zur Kita

Fristen

Zur Berücksichtigung im aktuellen Monat müssen die Nachweise spätestens bis zum 10. des Monates, in dem die Betreuung des Kindes beginnt, in der Verwaltung eingegangen sein. Verspätete Nachweise werden ab dem Monat berücksichtigt, in dem sie eingereicht werden.

Prozess

Schriftlich mit Vorlage der ausgefüllten Formulare.

  • Bei Änderungen im Betreuungsverhältnis: Formular Änderung im laufenden Betreuungsverhältnis + geänderter Betreuungsvertrag.
  • Bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses: Formular Abmeldung eines TPK.

Die Formulare sind von Tagespflegeperson und den gesetzlichen Vertretern des Kindes mit blauem dokumentenechten Stift zu unterzeichnen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat (im Regelfall)

Verantwortlichkeit

Tagespflege 0 21 51 / 86-0
tagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Kindertagespflegepersonen: Erstattung von Sozialversicherungen, Qualifizierungen und Fortbildungen

Erstattung von Sozialversicherungen sowie Qualifizierungen und Fortbildungen der Kindertagespflegeperson für den Zeitraum in dem ein oder mehrere Kinder in öffentlicher Kindertagespflege betreut und laufende Geldleistung gezahlt wurde.

Benötigte Unterlagen

  • Rentenversicherungsbescheid
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbescheid
  • Unfallversicherungsbescheid
  • Teilnahmebescheid und Gebühren der Fortbildung oder Qualifizierung

Fristen

  • Erstattung Sozialversicherung: Erstattung max. vier Jahre rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreichung
  • Erstattung Qualifizierung: -
  • Erstattung Fortbildung: Einreichung in dem Kitajahr, in dem die Fortbildung durchgeführt wurde.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat (im Regelfall)

Verantwortlichkeit

Tagespflege 0 21 51 / 86-0
tagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Kindertagespflegepersonen: Beratung und Begleitung

Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen durch die für den Betreuungsbezirk zuständige Fachberatung des Fachdienstes Kindertagespflege der Stadt Krefeld oder des Kooperationspartners. Die Fachberatung ist die persönliche Ansprechperson der Kindertagespflegeperson in allen Belangen, die die Kindertagespflege betreffen.

Prozess

Für die Beratung und Begleitung sind keine Unterlagen nötig, die formlose Kontaktaufnahme zu einer Fachberatung entweder persönlich, telefonisch oder schriftlich ist ausreichend.

Verantwortlichkeit

Fachberatung Kindertagespflege 0 21 51 / 86-0
fachberatungen.kindertagespflege@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung abonnieren

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache