Datenschutzrechtliche Hinweise für die Beantragung von BAföG

Datenschutzerklärung für die Beantragung von BAföG
Nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person, sowie Artikel 14 DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten, wenn diese nicht bei der betroffenen Person erhoben werden.

Datenschutzrechtliche Hinweise für den Antrag auf Elterngeld

Datenschutzerklärung für den Antrag auf Elterngeld
Die folgenden Informationen erläutern Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer diesbezüglichen Rechte im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Elterngeld.

Frühe Hilfen Netzwerk für Krefeld

Das Netzwerk Frühe Hilfen in Krefeld ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Verbänden, Einrichtungen und Fachkräften aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich sowie dem Gesundheitswesen. Ziel ist es, allen Kindern in unserer Stadt einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.

Daher halten die Netzwerkpartner*innen Angebote in folgenden Bereichen vor:

  • Angebote für Schwangere und werdende Eltern
  • Angebote rund um die Geburt
  • Angebote für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren
  • Sonstige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien

Die beteiligten Fachkräfte unterstützen (werdende) Eltern bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Versorgungs- und Erziehungskompetenz indem Sie begleiten, entlasten und beraten.

Hier den Flyer "Frühe Hilfen-Netzwerk für Krefeld" herunterladen.

Weiterführende Informationen

Netzwerkpartner Frühe Hilfen-Netzwerk für Krefeld von A bis Z
AOK - Die Gesundheitskasse

Friedrichstraße 27 - 31, 47798 Krefeld

Bürgerinitiative Rund um St. Josef e.V.

Corneliusstraße 43, 47798 Krefeld

Deutscher Kinderschutzbund Krefeld e.V.

Dreiköniginnenstraße 90 - 94, 47798 Krefeld

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Krefeld e.V.

Familienbildung, Uerdinger Straße 609, 47800 Krefeld

DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V.

Hohenzollernstraße 91, 47799 Krefeld

Evangelische Beratungsstelle für
Erziehungs-, Paar- und Lebensfragen
und Schwangerschafts(konflikt)beratung

Dreikönigenstraße 48, 47799 Krefeld

Frauen beraten / donum vitae Krefeld e.V.

Ostwall 108, 47798 Krefeld

Haus der Familie, Ev. Familienbildungstätte

Westwall 40-42, 47798 Krefeld

Helios Klinikum Krefeld

Lutherplatz 40, 47805 Krefeld

hpz - Heilpädagogisches Zentrum 

heilpädagogische, mobile und interdisziplinäre Frühförderung 
Mühlenstraße 42, 47798 Krefeld

Katholischer Beratungsdienst für Lebens-, Ehe- und Erziehungsfragen

Dionysiusplatz 22, 47798 Krefeld

Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Krefeld und Viersen

Velbelstraße 25, 47799 Krefeld

 

Krefelder Frauenärzte
Krefelder Hebammen

www.krefeld.de/hebammen

Krefelder Kinder- und Jugendärzte

www.kinderaerzte-krefeld.de

Pro Familia Krefeld

Mühlenstraße 42, 47798 Krefeld

SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Krefeld

Dionysiusplatz 22, 47798 Krefeld

Stadt Krefeld
Psychologischer Dienst

Petersstraße 122, Behnischhaus, 47798 Krefeld

Stadt Krefeld
Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Hilfen für junge Menschen & ihre Familien
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

  • Bezirkssozialarbeit
  • Tagesbetreuung für Kinder

 

Rechtliche Grundlagen

  • Zu den für die Frühen Hilfen maßgeblichen Gesetzen zählen unter anderem das Bundeskinderschutzgesetz, die Sozialgesetzbücher und landesrechtliche Bestimmungen. Ergänzend bestimmen Beschlüsse der Ministerkonferenzen und weitere Vereinbarungen aus Koalitionsverträgen die Frühen Hilfen sowie die Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
  • Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen.
  • Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz stellt als Artikel 1 das Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) dar. Mit dem Ziel, das Wohl von Kindern zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern, regelt es in vier Paragraphen vor allem die Aufgaben relevanter Akteure, die Rahmenbedingungen für deren Zusammenarbeit sowie den Aufbau verlässlicher Netzwerke Frühe Hilfen.
  • § 1 Absatz 4 und § 2 bis 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Die Angebote der Frühen Hilfen sind freiwillig und in der Regel kostenfrei.

Verantwortlichkeit

Netzwerkoordination Frühe Hilfen 0 21 51 / 86-3370
fruehe.hilfen@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.

Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung. Die Urkunden können Sie bundesweit bei jedem Jugendamt erstellen lassen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis zur Identität z.B. Personalausweis, Reisepass
  • Mutterpass - bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung sind gebührenfrei. Bei Notaren können Gebühren anfallen.

Weiterführende Informationen

Ist der Vater des Kindes nicht bereit die Vaterschaft zu dem Kind freiwillig anzuerkennen, so ist beim Familiengericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu stellen. Hierbei können wir Ihnen als Mutter des Kindes behilflich sein. 

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Bereich Beistandschaft im Jugendamt.

Vaterschaftsanfechtung - Beistandschaft

Wenn Zweifel an einer rechtlich bestehenden Vaterschaft bestehen, ist zur Klärung der tatsächlichen Abstammung ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht (Familiengericht) notwendig. In dem gerichtlichen Verfahren benötigt das Kind als Beteiligter vielfach einen formellen Vertreter. Nach der entsprechenden Bestellung durch das Familiengericht übernimmt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Beistandschaften diese Aufgabe und vertritt das Kind in dem gerichtlichen Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft.

Für weitergehende Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontaktinformationen

Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Unterhaltsansprüche von Kindern

Der Vater muss für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kinder Mutter Unterhalt gewähren.

Wenn die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil ihr dies aufgrund der Schwangerschaft oder einer dadurch verursachten Krankheit nicht möglich ist, ist der Vater verpflichtet, ihr darüber hinaus auch Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch, wenn die Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.

Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch ebenso gegen die Mutter zu.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die gemeinsamen Gruppenerlebnisse sorgen für die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und angemessener Umgangs- und Auseinandersetzungsformen mit Gleichaltrigen.

Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • Wird bei der Beratung besprochen

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.

Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen, die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.

Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Benötigte Unterlagen

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

Prozess

Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.

Verantwortlichkeit

Familienberatungszentrum 0 21 51 / 86-3007
familienberatung@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr

Sorgeerklärung

Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.

Das gemeinsame Sorgerecht können Eltern bestimmen, wenn beide Elternteile eine entsprechende übereinstimmende Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar beurkunden lassen; dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Eltern des Kindes müssen nicht in Haushaltsgemeinschaft leben. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Elternteiles abgeändert werden.

Hinweis

Für ein Beratungsgespräch oder für die Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung  ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Im Rahmen der notwendigen Belehrung werden Sie über die rechtliche Bedeutung der Beurkundung informiert und Ihre Fragen beantwortet.

Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

FAQ

Kann der Vater des Kindes das alleinige Sorgerecht erhalten?

Der Vater des Kindes kann das alleinige Sorgerecht nur durch eine gerichtliche Entscheidung erhalten, wenn der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder das Sorgerecht der Mutter ruht; die Entscheidung muss dem Wohle des Kindes dienen.

Kann den Eltern das gemeinsame Sorgerecht übertragen werden?

Das Familiengericht kann auf Antrag den Eltern das Sorgerecht auch gemeinsam übertragen, wenn dies dem Wohle des Kindes nicht widerspricht.

Was passiert wenn die Mutter des Kindes verstirbt?

Im Todesfall der Mutter geht die Sorge auf den Vater allein über, wenn vorher die gemeinsame elterliche Sorge bestand. Ansonsten ist eine Sorgerechtsregelung durch eine gerichtliche Entscheidung nötig.

Wo erhalte ich eine Bestätigung darüber, dass keine gemeinsame Sorge besteht?

erhalten Sie diese sogenannte Negativbescheinigung auch hier. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet waren.

Verantwortlichkeit

Beistandschaft 0 21 51 / 86-3240
beistandschaft@krefeld.de

Ostwall 107, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Pflegeeltern werden

Schön, dass Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren.

Kinder sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, in einer Familie oder einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Nicht alle Kinder können zu jedem Zeitpunkt bei ihren Eltern in der Familie leben. Aus unterschiedlichen Gründen können Eltern in Situationen geraten, in denen sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Kindern das zu geben, was diese für eine gesunde Entwicklung benötigen.

Pflegefamilien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe. Sie tragen dazu bei, dass wir für möglichst viele Kinder geeignete Familien finden können.

Die Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist eine Entscheidung fürs Leben. Eine Entscheidung, die viel Einfühlungsvermögen und Geduld erfordert, aber auch dazu beiträgt, das eigene Leben sinnvoll und glücklich zu gestalten.

Der Pflegekinderdienst in der Abteilung Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung im Jugendamt der Stadt Krefeld beantwortet viele Fragen rund um das Thema „Pflegekinder“ und berät auch persönlich. 

Benötigte Unterlagen

  • Die Benötigten Unterlagen werden im ersten Beratungsgespräch ausgehändigt.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

FAQ

Welche Kinder brauchen Pflegeeltern?

Die Lebenssituation und die Lebensumstände der Eltern sind es, die dazu führen können, dass ein Kind nicht mehr sicher und geborgen bei diesen aufwachsen kann und zu Pflegeeltern kommt. Kinder brauchen Liebe, Fürsorge, Aufmerksamkeit, Respekt, aber zum Beispiel auch Grenzen, um sich gut zu entwickeln und selbst Stabilität zu erreichen. Pflegeeltern sollen diesen Kindern genau dieses stabile Umfeld geben.

Welche Pflegeformen gibt es?

Pflegeeltern können kurzfristig in Notsituationen gebraucht werden oder mittel-und langfristig die Fürsorge für ihre Pflegekinder übernehmen. Bei der „Dauerpflege“ leben die Pflegekinder in der Pflegefamilie, bis sie erwachsen sind. 

Vermittelt werden Säuglinge, (Klein-) Kinder und Jugendliche. Kinder mit starken seelischen Verletzungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen sowie körperlich oder geistige Behinderungen leben in sonderpädagogischen Pflegestellen. Hier muss mindestens ein Elternteil über eine entsprechende berufliche Ausbildung verfügen. 

Bei der Kurzzeitpflege wird das Kind für eine klar begrenzte Zeit durch eine Pflegemutter oder einen Pflegevater betreut. Dies kann zum Beispiel sein, wenn die Eltern des Kindes durch einen Krankenhaus-, Kuraufenthalt oder aus einem sonstigen Grund das eigene Kind nicht versorgen können.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich ein Pflegekind in Krefeld aufnehmen möchte?

Bei Interesse zur Aufnahme eines Pflegekindes sind alle wissenswerten Informationen bei der Stadt Krefeld im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung erhältlich. Pflegekinder können Säuglinge, (Klein-) Kinder und Jugendliche sein. Sie können für eine begrenzte Zeit in ihrer Pflegefamilie leben oder auch, bis sie erwachsen sind. 

Die Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes der Stadt Krefeld beraten gerne und freuen sich auf ein persönliches Kennenlernen. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten unter "Verantwortlichkeit".

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Krefeld ein Pflegekind aufzunehmen?

Die Entscheidung, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist eine Entscheidung fürs Leben. Eine Entscheidung, die viel Einfühlungsvermögen und Geduld erfordert, aber auch dazu beiträgt, das eigene Leben sinnvoll und glücklich zu gestalten. In Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin werden in einem persönlichen Gespräch und Kennenlernen weiter Fragen zur Aufnahme von Pflegekindern beantwortet.

Welche Ratgeber gibt es in Krefeld zum Thema Pflegekinder?

Die Infobroschüren des Pflegekinderdienstes der Stadt Krefeld beantwortet viele Fragen zum Thema „Pflegekinder":

Was ist der Pflegekinderdienst?

Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst der Abteilung Familien des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung. Wer Interesse hat, ein Pflegekind in der Familie zu betreuen, kann sich an den Pflegekinderdienst wenden. Hier gibt es Informationen, welche Voraussetzungen als Familie notwendig sind und wie Familien bei Ihrer Tätigkeit unterstützt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung".

Wie funktioniert eine Adoption in Krefeld?

Wer sich über die Adoptionsmöglichkeiten in Krefeld informieren will, kann sich an die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Krefeld wenden. Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die Eltern auszuwählen, die am besten zum Kind passen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes besteht. Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern ist per Mail an adoptionen@krefeld.de erhältlich.

Verantwortlichkeit

Pflegekinder 0 21 51 / 86-3702
pflegefamiliewerden@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-10:30 Uhr
51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung abonnieren

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