Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.
Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung. Die Urkunden können Sie bundesweit bei jedem Jugendamt erstellen lassen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis zur Identität z.B. Personalausweis, Reisepass
- Mutterpass - bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Es können Gebühren anfallen
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung sind gebührenfrei. Bei Notaren können Gebühren anfallen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Ist der Vater des Kindes nicht bereit die Vaterschaft zu dem Kind freiwillig anzuerkennen, so ist beim Familiengericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu stellen. Hierbei können wir Ihnen als Mutter des Kindes behilflich sein.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Bereich Beistandschaft im Jugendamt.
Vaterschaftsanfechtung - Beistandschaft
Wenn Zweifel an einer rechtlich bestehenden Vaterschaft bestehen, ist zur Klärung der tatsächlichen Abstammung ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht (Familiengericht) notwendig. In dem gerichtlichen Verfahren benötigt das Kind als Beteiligter vielfach einen formellen Vertreter. Nach der entsprechenden Bestellung durch das Familiengericht übernimmt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Beistandschaften diese Aufgabe und vertritt das Kind in dem gerichtlichen Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft.
Für weitergehende Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontaktinformationen
Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!
Verantwortlichkeit
beistandschaft@krefeld.de