Vormundschaften
Im Bereich Amtsvormundschaften werden Vormundschaften und Pflegeschaften für minderjährige Kinder geführt. Die entsprechende Bestellung erfolgt durch das Familiengericht oder ergibt sich bei minderjährigen Müttern aus den gesetzlichen Vorgaben.
Unter folgenden Voraussetzungen wird der Fachbereich mit der Übernahme der Vormundschaft oder Pflegschaft betraut:
- mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf,
- während eines laufenden Adoptionsverfahrens,
- durch Bestellung des Familiengerichtes, wenn keine andere als Vormund oder Pfleger geeignete Person vorhanden ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann die notwendigen Maßnahmen zum Wohl des Kindes treffen und sind im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche sein gesetzlicher Vertreter. Sie sind allein dem Wohl des Kindes verpflichtet.
Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten unter benötigte Formulare online eine Terminanfrage einzureichen!
Benötigte Formulare
Verantwortlichkeit
beistandschaft@krefeld.de