Querschnittsleistungen

Teilnehmer an einer Bundesstatistik

Die zu Befragenden im Rahmen einer Bundesstatistik sind schriftlich oder elektronisch zu unterrichten über

  1. Zweck, Art und Umfang der Erhebung,
  2. die Geheimhaltung,
  3. die Auskunftspflicht oder die Freiwilligkeit der Auskunftserteilung,
  4. die Rechtsgrundlage der jeweiligen Bundesstatistik und die bei ihrer Durchführung verwendeten Hilfsmerkmale,
  5. die Trennung und Löschung,
  6. die Rechte und Pflichten der Erhebungsbeauftragten,
  7. den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung,
  8. die Hilfs- und Erhebungsmerkmale zur Führung des Statistikregisters,
  9. die Bedeutung und den Inhalt von laufenden Nummern und Ordnungsnummern.

Wenn Sie freiwillig an einer Befragung teilnehmen möchten, erhalten weitere Informationen direkt über das Statistische Bundesamt und das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen.


Verantwortlichkeit

Statistik 0 21 51 / 86-0
statistik@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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