Urkunden beim Standesamt beantragen
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden über Geburt, Sterbefall, Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft, wenn diese ursprünglich beim Standesamt Krefeld beurkundet wurden.
Maßgeblich hierfür ist in der Regel der Ereignisort, also zum Beispiel der Geburtsort (Achtung, nicht der Wohnort der Eltern zur Zeit der Geburt).
Arten von Urkunden
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
Online-Formulare
FAQ
Wer kann Urkunden beantragen?
Urkunden können lediglich in gerader Linie beantragt werden. Das bedeutet Anspruchsberechtigte sind die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatten, Lebenspartner, Großeltern und Kinder. Geschwister untereinander zählen nicht dazu. Andere Personen müssen ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Können Urkunden ins Ausland verschickt werden
Urkunden ins Ausland können ausschließlich über das Urkundenportal (www.krefeld.de/urkundenbestellung) beantragt werden. Sie erhalten nach Ihrer Bestellung eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Nach Erhalt des Zahlungsbetrages schicken wir Ihnen die Urkunde an die angegebene Adresse im Ausland. Es fallen keine zusätzlichen Portogebühren an.
Gebührenrahmen
- Beantragung Urkunde: 12,00 €
- Jede in einem Arbeitsgang erstellte weitere Urkunde: 6,00 €
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Mit der Beantragung Ihrer Urkunde/n ist ein E-Payment verbunden. Sobald Sie die anfallenden Gebühren beglichen haben, wird das Standesamt Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen die bestellten Unterlagen per Post zusenden.
Sie können das Standesamt auch per Brief anschreiben.
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld
Bitte geben Sie dabei
- den Grund für die Beantragung,
- die Daten der Urkunde,
- Ihre postalische Anschrift, damit Ihnen die Urkunde zugesandt werden kann, an und
- fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Bearbeitungsdauer
- 5 Tage (zuzüglich Postweg)