Vereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe
Der Abschluss einer Vereinbarung nach § 72 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) zwischen der Stadt Krefeld und freien Trägern der Jugendhilfe wird aufgrund des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes erforderlich.
Die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Umsetzung der Vereinbarung sind zu Ihrer Verwendung im Bereich "Benötigte Formulare" eingestellt.
Online-Formulare
Rechtsgrundlagen
Verantwortlichkeit
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
0 21 51 / 86-3201FB51@krefeld.de
Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr