Vereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe
Der Abschluss einer Vereinbarung nach § 72 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) zwischen der Stadt Krefeld und freien Trägern der Jugendhilfe wird aufgrund des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes erforderlich.
Die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Umsetzung der Vereinbarung sind zu Ihrer Verwendung im Bereich "Benötigte Formulare" eingestellt.
Auf Wunsch sendet Ihnen der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung vorab zu Ihrer Information das "Handout zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII" per Mail zu.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Verantwortlichkeit
FB51@krefeld.de