Familie & Kind

Vereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe

Der Abschluss einer Vereinbarung nach § 72 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) zwischen der Stadt Krefeld und freien Trägern der Jugendhilfe wird aufgrund des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes erforderlich.

Die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Umsetzung der Vereinbarung sind zu Ihrer Verwendung im Bereich "Benötigte Formulare" eingestellt.

Auf Wunsch sendet Ihnen der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung vorab zu Ihrer Information das "Handout zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII" per Mail zu.


Verantwortlichkeit

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung 0 21 51 / 86-3201
FB51@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache