Gewerbe: Versteigerergewerbe
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW gestellt werden, dafür ist eine Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig.
Nachfolgende Online-Anträge stehen dort zur Verfügung:
- Versteigergewerbe Erlaubnis
- Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Anzeige einer Versteigerung Gewährung
- Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist