Querschnittsleistungen

Verwendung des kommunalen Wappens

Das Wappen der Stadt Krefeld ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld zulässig.

Die Stadt Krefeld ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.

Für die konkrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Darstellung des Nutzungszweckes
  • visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 


Verantwortlichkeit

Verwaltungssteuerung und -service FB10@krefeld.de

St. Töniser Straße 60, 47803 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr

Hilfe

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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