Verwendung des kommunalen Wappens
Das Wappen der Stadt Krefeld ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld zulässig.
Die Stadt Krefeld ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.
Für die konkrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
Gebärdensprachvideo
Benötigte Unterlagen
- Darstellung des Nutzungszweckes
- visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen
Benötigte Formulare
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Verantwortlichkeit
Verwaltungssteuerung und -service
10 - Verwaltungssteuerung und -service
0 21 51 / 86-1302
FB10@krefeld.de
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Geschäftszeiten
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