Visum beantragen: Verpflichtungserklärung abgeben
Sie möchten geschäftlich oder privat Besuch aus dem Ausland einladen? Dann müssen Sie in der Regel eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Hierduch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichender Krankenversicherungsschutz sichergestellt ist.
Benötigte Unterlagen
- Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
- Pass oder Personalausweis, Verpflichtungsgeber (Original) und Gast (Kopie)
- aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung (Arbeitnehmerinn/Arbeitnehmer)
- aktueller Rentenbescheid (Rentnerinn/Rentner)
- aktueller Steuerbescheid sowie eine Bestätigung des Steuerberaters über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Monate (Selbständige)
- gegebenenfalls ein aktueller Steuerbescheid, aktuelle Kontoauszüge oder Depotauszüge, die Miet- und Pachteinnahmen oder Kapitalerträge enthalten
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Beantragung der Verpflichtungserklärung: 29,00 €
Die Gebühren werden auch im Falle einer nicht ausreichenden Bonität erhoben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:
- Sie bezahlen alle Kosten für seinen Lebensunterhalt, die er nicht selber tragen kann.
- Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehen könnten
- Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls eine Behörde Ihren Gast in sein Heimatland zurückschickt
Sie müssen die Verpflichtungserklärung - im Original - (nicht älter als sechs Monate) an Ihren Gast senden. Dieser muss die Verpflichtungserklärung - im Original - bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) vorlegen. Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden. Nutzen Sie dazu den folgenden Link:
Bearbeitungsdauer
- 2 Wochen
Verantwortlichkeit
auslaenderamt@krefeld.de