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Volksentscheid durchführen

Entspricht der Landtag einem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid.

In diesem Fall kann das Volk das Gesetz selbst durch Abstimmung beschließen.

Beim Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten (ca. zwei Millionen Stimmen) beträgt.

Ausnahme: Ein Gesetz, mit dem die Landesverfassung geändert werden soll, ist angenommen, wenn sich mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten an dem Volksentscheid beteiligen und mindestens zwei Drittel der Abstimmenden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Weiterführende Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen.

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden.


Verantwortlichkeit

Wahlen 0 21 51 / 86-0
wahlen@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

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